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Artikel 3b - Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)

Artikel 3b Änderung der Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung


Artikel 3b wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Abfallwirtschaftskonzept- und -bilanzverordnung vom 13. September 1996 (BGBl. I S. 1447, 1997 I S. 2862), zuletzt geändert durch Artikel 4c der Verordnung vom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1488), wird wie folgt geändert:

In Anlage 2 (zu § 10) wird in Spalte 1 die Nummer 1 wie folgt gefasst:

 
"Spalte 1 1. Altfahrzeuge gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 der Altfahrzeug-Verordnung (Abfallschlüssel 16 01 04) Spalte 2"

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Zitierungen von Artikel 3b AltfahrzeugG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3b AltfahrzeugG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltfahrzeugG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 AltfahrzeugG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... in den Artikeln 3 bis 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der ...