Artikel 5 - Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)

Artikel 5 Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Anlage (zu § 1) der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr vom 26. Juni 1970 (BGBl. I S. 865, 1298), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3617) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

 
In Abschnitt 2 werden in den Gebührennummern 224.3 und 224.4 jeweils die Wörter „einer Verbleibserklärung oder" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 5 AltfahrzeugG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 AltfahrzeugG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AltfahrzeugG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 6 AltfahrzeugG Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
... in den Artikeln 3 bis 5 beruhenden Teile der dort geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils ...


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