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Artikel 8 - Altfahrzeug-Gesetz (AltfahrzeugG)

Artikel 8 Inkrafttreten


Artikel 8 ändert mWv. 1. Januar 2007 AltfahrzeugV § 11

(1) Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.

(2) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 2 in Kraft

1.
am 1 Juli 2002 für ab diesem Zeitpunkt in Verkehr gebrachte Fahrzeuge und

2.
am 1. Januar 2007 für Fahrzeuge, die vor dem in Nummer 1 genannten Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.

(3) Abweichend von Absatz 1 tritt Artikel 3 § 11 Nr. 2 am 1. Januar 2007 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Juni 2002.

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