Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 10.04.2017 aufgehoben

§ 9 - Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung (EWMV)

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 9 ändert mWv. 17. Oktober 2006 EWMV

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung vom 1. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3674), geändert durch Artikel 354 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785), außer Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. Oktober 2006.



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