Betriebsart/ernährungswirtschaftlich tätiger Betrieb | Mindestmenge der Jahresproduktion bzw. -verarbeitung |
Betriebsart 011 Mahlmühlen | 1.000 t Verarbeitung von Weichweizen einschl. Dinkel oder Roggen oder Hartweizen oder Mais |
Betriebsart 012 Schälmühlen und Reismühlen | 1.000 t Verarbeitung von Weizen oder Gerste oder Hafer oder Mais oder Hirse oder Hülsenfrüchte oder Reis |
Betriebsart 021 Betriebe zur Herstellung von Brot, Kleingebäck und Feinbackwaren | 50 t Produktion von Brot oder Weizenkleingebäck oder 20 t Produktion von Teiglingen |
Betriebsart 022 Betriebe zur Herstellung von Dauerbackwaren | 100 t Verarbeitung von Mehl, Backschrot, Fertigmehl und Backmischungen |
Betriebsart 030 Betriebe zur Herstellung von Teigwaren oder sonstigen Nährmitteln | 1.000 t Produktion von Teigwaren trocken oder Frischteig oder Nährmittel oder Fertiggerichten oder Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder anderen Suppen, Soßen, Brühen, Würzen oder Backmitteln oder Hefen |
Betriebsart 040 Betriebe zur Herstellung von Stärke, Stärkeerzeugnissen oder Kartoffelerzeugnissen | 1.000 t Produktion von Stärke aus Mais, Weizen, sonstigem Getreide oder Kartoffeln oder von Kartoffelprodukten |
Betriebsart 050 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Milch | 10.000 t Verarbeitung von Milch oder Rahm oder Molke |
Betriebsart 061 Schlachtbetriebe (Versandschlachtereien, Schlachthöfe, Lohnschlachtereien) | Schlachtungen in Höhe eines Schlachtgewichtes von 100 t bei Schweinen oder 50 t bei Rindern oder 10 t bei Kälbern oder Schafen oder Geflügel |
Betriebsart 062 Zerlegebetriebe, Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fleisch (Fleischereien einschließlich Fleischwarenindustrie und Zerlegebetriebe) | 50 t hergestellte Erzeugnisse/Zerlegeprodukte (jeweils ohne Knochen) aus Rindfleisch oder Kalbfleisch oder Schweinefleisch oder Schaffleisch oder Geflügelfleisch und Kaninchenfleisch oder Fleisch sonstiger Tierarten 50 t hergestellte Erzeugnisse: Rindfleisch oder Kalbfleisch oder Schweinefleisch oder Schaf- und Lammfleisch oder Geflügel- und Kaninchenfleisch oder Fleisch sonstiger Tierarten oder Bauch- und Rückenspeck, tierische Fette (u. a. Schmalz, Grieben, Talg) oder Innereien (frisch) oder Fleischerzeugnisse, Würste und Wurstwaren (frisch) oder Fleischkonserven, Wurstkonserven und sonstige Fleischdauererzeugnisse |
Betriebsart 070 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Fischen | 100 t Verarbeitung von Fischrohware oder Filets und sonstigen Teilen von Fischen |
Betriebsart 081 Ölmühlen, Raffinerien und Härtungsbetriebe | 5.000 t Produktion pflanzlicher Öle und Fette |
Betriebsart 082 Betriebe zur Herstellung von Margarine- oder Mischfetterzeugnissen | 10.000 t Produktion von Margarine oder Streichfetten oder Speisefetten und Speiseölen oder Mischfetten |
Betriebsart 083 Talgschmelzen, Schmalzsiedereien | 10.000 t Verarbeitung von Rinderrohfett oder Schweinerohfett |
Betriebsart 090 Betriebe zur Herstellung von Zucker | 100.000 t Verarbeitung von Zuckerrüben oder Melasse |
Betriebsart 100 Betriebe zur Be- oder Verarbeitung von Obst (einschließlich Zitrusfrüchte) oder Gemüse | 1.000 t Be- oder Verarbeitung von Obst oder Zitrusfrüchte oder Gemüse |
Betriebsart 110 Betriebe zur Herstellung von Fertiggerichten | 500 t Produktion von Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (trocken) oder Suppen, Soßen, Brühen, Würzen (flüssig, pastenartig) oder Eintopfgerichten (flüssig, pastenartig) oder tiefgekühlten Fertiggerichten oder sonstigen Fertiggerichten einschließlich Menüs oder Säuglings- und Kleinkindernahrung |
Betriebsart 120 Betriebe zur Gewinnung oder Herstellung von alkoholfreien Getränken | 5.000 hl Produktion von Mineralwasser, Quellwasser, Tafelwasser oder Fruchtsäften, -nektaren, -sirupen oder Erfrischungsgetränken (Fruchtsaftgetränke, Limonaden, Brausen, diätetische Getränke u. a.) |
Betriebsart 130 Betriebe zur Herstellung von Futtermitteln | 1.000 t Produktion von Mischfuttermitteln (einschließlich Mineralfutter) für Rinder einschließlich Kälber oder Schweine oder Mast- und Nutzgeflügel oder Pferde oder sonstige Nutztiere oder Heimtiere |
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 07.03.2012 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung vom 01.03.2012 BGBl. I S. 413 |