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§ 8 - Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)
neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 18.08.2006; FNA: 315-16 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Geltung ab 18.08.2006; FNA: 315-16 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 8 Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde
In den Fällen, in welchen die Abschrift einer Urkunde zum Genossenschaftsregister einzureichen ist, genügt, sofern nicht ein anderes vorgeschrieben ist, eine einfache Abschrift (vgl. Gesetz § 11 Abs. 2 Nr. 2, § 16 Abs. 5 Satz 1, § 28 Satz 2, § 84 Abs. 1 Satz 2).
Text in der Fassung des Artikels 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) G. v. 10. November 2006 BGBl. I S. 2553 m.W.v. 1. Januar 2007
Frühere Fassungen von § 8 GenRegV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 8 GenRegV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 GenRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GenRegV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Anlage 2 EGSCE (zu Artikel 4 Abs. 2)
... 6 Form der Anmeldung § 7 Sonstige Anzeigen und Erklärungen § 8 Form der einzureichenden Abschrift einer Urkunde § 9 (weggefallen) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... in der Form des § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs zu bewirken." 5. In § 8 wird die Angabe „§ 28 Abs. 1 Satz 2" durch die Angabe „§ 28 Satz ...
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