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§ 12 - Genossenschaftsregisterverordnung (GenRegV)

neugefasst durch B. v. 16.10.2006 BGBl. I S. 2268; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
Geltung ab 18.08.2006; FNA: 315-16 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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§ 12 (weggefallen)








 

Frühere Fassungen von § 12 GenRegV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 GenRegV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 GenRegV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GenRegV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 GenRegV Eintragung der Satzung (vom 01.08.2022)
... Vor der Eintragung der Satzung (§§ 10 bis 12 des Gesetzes) hat das Gericht zu prüfen, ob die Satzung den Vorschriften des Gesetzes ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsrechts
G. v. 14.08.2006 BGBl. I S. 1911
Artikel 4 EGSCE Änderung der Verordnung über das Genossenschaftsregister
... Gesetzes sowie § 23 des SCE-Ausführungsgesetzes)" ersetzt. 7. In § 12 Abs. 2 werden nach dem Wort „Genossenschaft" die Wörter „und jede ...
Anlage 2 EGSCE (zu Artikel 4 Abs. 2)
...  Abschnitt 2 Eintragungen in das Genossenschaftsregister § 12 Einrichtung des Registers § 13 Registerakten § 14 (weggefallen) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
...  „§ 5 (weggefallen)". b) Die Angaben zu den §§ 12 und 13 werden wie folgt gefasst: „§ 12 (weggefallen) § ... Die Angaben zu den §§ 12 und 13 werden wie folgt gefasst: „§ 12 (weggefallen) § 13 (weggefallen)". c) Die Angabe zu § 25 ... 2" durch die Angabe „§ 28 Satz 2" ersetzt. 6. Die §§ 12 und 13 werden aufgehoben. 7. § 15 Abs. 5 wird wie folgt gefasst:  ...