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§ 12 - Nachweisverordnung (NachwV)

Artikel 1 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.02.2007; FNA: 2129-27-2-21 Umweltschutz
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§ 12 Übernahmeschein bei Sammelentsorgung



(1) 1Bei der Verwendung eines Sammelentsorgungsnachweises oder der Nachweiserklärungen bei Entfallen der Bestätigungspflicht nach § 9 Abs. 3 Satz 2 wird der Nachweis über die durchgeführte Entsorgung mit Hilfe der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1, die als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 geführt. 2Auf den Übernahmeschein finden die Bestimmungen des § 10 Abs. 2 entsprechende Anwendung.

(2) 1Der Übernahmeschein besteht aus zwei Ausfertigungen. 2Davon sind

1.
die Ausfertigung 1 als Beleg für das Register des Abfallerzeugers,

2.
die Ausfertigung 2 als Beleg für das Register des Einsammlers

bestimmt.

(3) 1Der Abfallerzeuger sowie der Einsammler haben die Übernahmescheine nach Maßgabe der für ihn bestimmten Aufdrucke auf den Ausfertigungen spätestens bei Übernahme der Abfälle durch den Einsammler auszufüllen. 2Liegt ein Sammelentsorgungsnachweis für die Entsorgung von Altölen oder Althölzern mit mehr als einem Abfallschlüssel vor, haben der Einsammler und der Abfallerzeuger im Abfallschlüsselfeld des Übernahmescheins den prägenden Abfallschlüssel einzutragen und im Mehrzweckfeld „Frei für Vermerke" die Abfallschlüssel der tatsächlich auf der Grundlage dieses Übernahmescheins übernommenen Abfälle.

(4) 1Bei der Übernahme der Abfälle übergibt der Einsammler dem Abfallerzeuger die Ausfertigung 1 des Übernahmescheins als Beleg für dessen Register. 2Die Ausfertigung 2 hat der Einsammler während des Beförderungsvorganges mitzuführen, auf Verlangen den zur Überwachung und Kontrolle Befugten vorzulegen und nach Übergabe der Abfälle an den Abfallentsorger zusammen mit den Ausfertigungen 4 des Begleitscheins in sein Register einzustellen. 3§ 11 Abs. 5 findet entsprechende Anwendung.





 

Frühere Fassungen von § 12 NachwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.10.2020Artikel 5 Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
vom 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 01.06.2014Artikel 4 Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
vom 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
aktuellvor 01.06.2014Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 12 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 NachwV Kreis der Nachweispflichtigen und Form der Nachweisführung (vom 01.06.2012)
... jährlich anfallen. Die Pflichten zur Führung der Übernahmescheine nach § 12 sowie nach § 16 bleiben unberührt. (3) Die in den Abschnitten 1 bis 3 ...
§ 10 NachwV Begleitschein (vom 01.06.2014)
... Abfallbeförderer mittels Übernahmeschein in entsprechender Anwendung des § 12 oder in anderer geeigneter Weise zu bescheinigen. Satz 3 gilt entsprechend für die ...
§ 14 NachwV Entsorgung durch Dritte, Verbände und Selbstverwaltungskörperschaften (vom 01.06.2012)
... Entsorgungsträger die Nachweisführung in entsprechender Anwendung der §§ 9, 12 und 13 zulassen. Satz 1 findet entsprechende Anwendung, soweit die Entsorgung durch ...
§ 16 NachwV Kleinmengen
... durch die Führung eines Übernahmescheins entsprechend den Bestimmungen des § 12 zu führen.  ...
§ 18 NachwV Kommunikation (vom 27.06.2020)
... und Kontrolle Befugten entsprechend den Bestimmungen des § 11 Abs. 2 Satz 2 und § 12 Abs. 4 Satz 2 vorgelegt werden können. Weiterer Begleitpapiere bedarf es nach dieser Verordnung ...
§ 21 NachwV Ausnahmen (vom 01.06.2014)
... von § 17 darf die Führung der Übernahmescheine nach den §§ 12 und 16 auch unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 erfolgen. ...
§ 29 NachwV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.06.2014)
... 6 Abs. 3 Satz 2, auch in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Satz 1, § 11 Abs. 2 Satz 2, § 12 Abs. 4 Satz 2 oder § 16b Satz 1 eine dort genannte Unterlage nicht mitführt oder nicht ...
Anlage 1 NachwV Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4 (vom 01.06.2012)
... Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 10, 12 ) die Formblätter - Begleitschein, - Übernahmeschein,  ...
 
Zitat in folgenden Normen

Altölverordnung (AltölV)
neugefasst durch B. v. 16.04.2002 BGBl. I S. 1368; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.10.2020 BGBl. I S. 2091
§ 6 AltölV Ergänzende Erklärungen zur Nachweisführung (vom 15.10.2020)
... kann die Erklärung nach Absatz 1 statt in Anlage 3 in den Übernahmescheinen nach § 12 der Nachweisverordnung im Feld "Frei für Vermerke" eintragen. (5) Der nach Absatz 2 zur ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
G. v. 23.10.2020 BGBl. I S. 2232
Artikel 5 AbfRRL-UG Folgeänderungen
... Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „im ...

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Artikel 4 AbfÜbFEntwV Änderung der Nachweisverordnung
... am Begleitscheinverfahren Beteiligten übersandt werden." 6. In § 12 Absatz 3 Satz 1 wird das Wort „hat" durch das Wort „haben" ersetzt.  ... 11. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Angabe „§ 12 " wird durch die Wörter „den §§ 12 und 16" ersetzt. b) ... a) Die Angabe „§ 12" wird durch die Wörter „den §§ 12 und 16" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt: „Satz 1 ... das Wort „oder" durch ein Komma ersetzt und werden nach der Angabe „§ 12 Abs. 4 Satz 2" die Wörter „oder § 16b Satz 1" eingefügt.  ...