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Anlage 1 - Nachweisverordnung (NachwV)

Artikel 1 V. v. 20.10.2006 BGBl. I S. 2298 (Nr. 48); zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700
Geltung ab 01.02.2007; FNA: 2129-27-2-21 Umweltschutz
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Anlage 1 Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4



Diese Anlage enthält Formblätter*), die in den von der Verordnung geregelten Fällen der Führung von Nachweisen, der Erstattung von Anzeigen, der Einrichtung und Führung von Registern sowie der Freistellung zu verwenden sind.

Die geforderten Angaben sind gemäß den Ausfüllanweisungen zu den einzelnen Feldern einzutragen. Alle Eintragungen in den in der Anlage aufgeführten Formblättern müssen leserlich in deutscher Sprache mit Druck, Schreibmaschine, Kugelschreiber oder einem sonstigen Schreibgerät mit dauerhafter Schrift vorgenommen werden. Der ursprüngliche Inhalt einer Eintragung darf nicht unleserlich gemacht werden, ohne dass gleichzeitig kenntlich gemacht wird, ob dies bei der ursprünglichen Eintragung oder erst später erfolgt ist.

Die Formblätter sind wie folgt zu verwenden:

1.
Zur Führung des Entsorgungsnachweises (§ 3) sowie des Sammelentsorgungsnachweises (§ 9) die Formblätter

-
Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),

-
Verantwortliche Erklärung (VE),

-
Deklarationsanalyse (DA),

-
Annahmeerklärung (AE),

-
Behördenbestätigung (BB),

2.
zur Führung des Entsorgungsnachweises ohne behördliche Bestätigung (§ 7, Anzeige) die Formblätter

-
Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),

-
Verantwortliche Erklärung (VE),

-
Deklarationsanalyse (DA),

-
Annahmeerklärung (AE),

3.
zur Freistellung (§ 7) die Formblätter

-
Deckblatt Antrag (DAN),

-
Annahmeerklärung (AE),

-
Behördenbestätigung (BB),

4.
zur Führung des Nachweises über die durchgeführte Entsorgung (§§ 10, 12) die Formblätter

-
Begleitschein,

-
Übernahmeschein,

5.
zur Führung der Register (§ 24 Abs. 4 bis 7) die Formblätter

-
Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN),

-
Verantwortliche Erklärung (VE),

-
Annahmeerklärung (AE),

-
Begleitschein.

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*)
Hinweise zur Gestaltung der Formblätter

1.
Die Formblätter sind verkleinert wiedergegeben und in dieser Größe weder maschinenlesbar noch mit Schreibmaschine oder EDV zu beschriften. Zur ordnungsgemäßen Verwendung sind die Formblätter DIN A4 im Verhältnis 84: 100 zu vergrößern. Der Übernahmeschein hat die Abmessungen 210 mm x 210 mm.

2.
Sämtliche Feldbegrenzungen und Rasterflächen der Formblätter mit Ausnahme der Begleitscheine und Übernahmescheine sind vorzugsweise im Farbton HKS 6 N zu drucken. Die Rasterflächen dürfen 50 % vom Volltonwert nicht überschreiten. Sämtliche Schriften, Nummern und der EDV-Passer sind schwarz zu drucken.

Deckblatt Entsorgungsnachweis DEN (BGBl. 2006 I S. 2311)


Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE, Seite 1 (BGBl. 2006 I S. 2312)


Formblatt: Verantwortliche Erklärung VE, Seite 2 (BGBl. 2006 I S. 2313)


Formblatt: Deklarationsanalyse DA (BGBl. 2006 I S. 2314)


Formblatt: Deklarationsanalyse DA, Beiblatt (BGBl. 2006 I S. 2315)


Formblatt: Annahmeerklärung AE (BGBl. 2006 I S. 2316)


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In Anlage 1 Nummer 2.2 der Formblätter „Annahmeerklärung AE" und „Deckblatt Antrag DAN" werden jeweils die Wörter „Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des KrWG" ersetzt.
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Formblatt: Behördenbestätigung BB (BGBl. 2006 I S. 2317)


Formblatt: Deckblatt Antrag DAN (BGBl. 2006 I S. 2318)


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In Anlage 1 Nummer 2.2 der Formblätter „Annahmeerklärung AE" und „Deckblatt Antrag DAN" werden jeweils die Wörter „Anhang II A oder II B des KrW-/AbfG" durch die Wörter „Anlage 1 oder Anlage 2 des KrWG" ersetzt.
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Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 1 (BGBl. 2006 I S. 2319)


Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 2 (BGBl. 2006 I S. 2320)


Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 3 (BGBl. 2006 I S. 2321)


Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 4 (BGBl. 2006 I S. 2322)


Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 5 (BGBl. 2006 I S. 2323)


Begleitschein Beleg zum Nachweis der Entsorgung von Abfällen, Blatt 6 (BGBl. 2006 I S. 2324)


Übernahmeschein zum Nachweis der Übernahme von Abfällen, Blatt 1 (BGBl. 2006 I S. 2325)


Übernahmeschein zum Nachweis der Übernahme von Abfällen, Blatt 2 (BGBl. 2006 I S. 2326)






 

Frühere Fassungen von Anlage 1 NachwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.06.2012Artikel 5 Gesetz zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts
vom 24.02.2012 BGBl. I S. 212

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 1 NachwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 NachwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NachwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 NachwV Entsorgungsnachweis
... Entsorgungsnachweis unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 zu belegen. Der Entsorgungsnachweis besteht aus dem Deckblatt Entsorgungsnachweise, der ...
§ 7 NachwV Freistellung und Privilegierung (vom 01.12.2019)
... Behörde hat auf Antrag unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 den Abfallentsorger nach Absatz 1 Nr. 2 von der Bestätigungspflicht freizustellen, wenn ...
§ 10 NachwV Begleitschein (vom 01.06.2014)
... der Begleitscheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 geführt. (2) Bei der Übergabe von Abfällen aus dem Besitz ...
§ 12 NachwV Übernahmeschein bei Sammelentsorgung (vom 29.10.2020)
... der Übernahmescheine unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 , die als Übernahmescheinsatz zu verwenden sind, und der Begleitscheine im Sinne des § 10 ...
§ 16a NachwV Vorlage von Belegen auf Verlangen eines früheren Besitzers (vom 01.06.2014)
... Beleg nach Absatz 1 Satz 1 wird mit Hilfe des Formblatts „Begleitschein" nach Anlage 1 in einfacher Ausfertigung vorgelegt. (3) Verlangt der Erzeuger oder der ...
§ 21 NachwV Ausnahmen (vom 01.06.2014)
... 12 und 16 auch unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 erfolgen. Die Pflichten zur Einhaltung der elektronischen Nachweisführung im ...
§ 24 NachwV Führung der Register (vom 06.05.2022)
... und für die Erfassung der in Satz 1 Nr. 2 genannten Angaben das Formblatt Begleitschein nach Anlage 1 verwenden. Soweit Abfallentsorger die Register nach § 25 Abs. 2 Satz 2 elektronisch ... und für die Erfassung der in Satz 1 Nr. 2 genannten Angaben das Formblatt Begleitschein nach Anlage 1 verwenden. Soweit Abfallerzeuger die Register nach § 25 Abs. 2 Satz 2 elektronisch ... und für die Erfassung der in Satz 1 Nr. 2 genannten Angaben das Formblatt Begleitschein nach Anlage 1 verwenden. Soweit Abfallbeförderer die Register nach § 25 Abs. 2 Satz 2 ...
§ 25 NachwV Dauer der Registrierung, elektronische Registerführung (vom 01.06.2014)
... nach § 21 unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formblätter der Anlage 1 geführt ...
Anlage 1 NachwV Formblätter zu Teil 2 Abschnitt 1 und 2 sowie § 24 Abs. 4 (vom 01.06.2012)
... Annahmeerklärung AE (BGBl. 2006 I S. 2316)] --- In Anlage 1 Nummer 2.2 der Formblätter „Annahmeerklärung AE" und „Deckblatt Antrag ... Deckblatt Antrag DAN (BGBl. 2006 I S. 2318)] --- In Anlage 1 Nummer 2.2 der Formblätter „Annahmeerklärung AE" und „Deckblatt Antrag ...
Anlage 3 NachwV Vorgaben für strukturierte Nachrichten/Schnittstellen nach § 18 Abs. 1 (vom 01.06.2014)
... Formulare enthalten die nach der Verordnung, insbesondere in Verbindung mit der Anlage 1 , erforderlichen Angaben zur Führung von Nachweisen, Erstattung von Anzeigen, Einrichtung und ... 1 geregelten Fällen die Angaben, für die bei Verwendung der Formulare nach der Anlage 1 die Schriftform bestimmt ist. 2. Besondere Vorgaben a) Der ... bei der zuständigen Behörde als Aggregation die Angaben aus den in Nummer 5 der Anlage 1 bestimmten Formularen: - Deckblatt Entsorgungsnachweise (DEN), - ...
 
Zitat in folgenden Normen

Bioabfallverordnung (BioAbfV)
neugefasst durch B. v. 04.04.2013 BGBl. I S. 658; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.04.2022 BGBl. I S. 700, 2023 I Nr. 153
§ 9a BioAbfV Zusätzliche Anforderungen an die Verwertung von bestimmten Bioabfällen (vom 01.05.2023)
... Entsorgungsnachweise (DEN), Verantwortliche Erklärung (VE) und Deklarationsanalyse (DA) der Anlage 1 der Nachweisverordnung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Juli 2007 (BGBl. ... Absatz 1 Satz 1 erfolgt unter Verwendung des Formblatts Behördenbestätigung (BB) der Anlage 1 der Nachweisverordnung . Auf die nach den Sätzen 1 und 2 vorgesehenen Formblätter finden die Hinweise ... Formblätter finden die Hinweise zur Gestaltung der Formblätter aus der Fußnote zur Anlage 1 der Nachweisverordnung keine Anwendung. Für die erforderlichen Kennnummern ist § 28 der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
V. v. 05.12.2013 BGBl. I S. 4043
Artikel 4 AbfÜbFEntwV Änderung der Nachweisverordnung
... Beleg nach Absatz 1 Satz 1 wird mit Hilfe des Formblatts „Begleitschein" nach Anlage 1 in einfacher Ausfertigung vorgelegt. (3) Verlangt der Erzeuger oder der frühere ...
Artikel 5 AbfÜbFEntwV Änderung der Bioabfallverordnung
... finden die Hinweise zur Gestaltung der Formblätter aus der Fußnote zur Anlage 1 der Nachweisverordnung keine ...