§ 37 Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung
1Auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bescheinigt das Karrierecenter der Bundeswehr - Berufsförderungsdienst - Art und Umfang der zivilberuflich verwertbaren Anteile der militärischen Ausbildung und Verwendung. 2Die militärische Ausbildung und Verwendung ist von den Förderungsberechtigten in geeigneter Form nachzuweisen.
Frühere Fassungen von § 37 BFöV
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interne Verweise§ 31 BFöV Eingliederungshilfen (vom 01.01.2025) ... und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung ( § 37 ). (2) Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit, die einen Anspruch auf ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
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