interne Verweise§ 25 TierImpfStV Erlöschen der Zulassung (vom 05.04.2017) ... darf das Mittel noch zwei Jahre, beginnend mit dem auf die Bekanntmachung des Erlöschens nach § 31 Abs. 1 Nr. 4 folgenden 1. Januar oder 1. Juli abgegeben und angewendet werden. Dies gilt nicht, wenn ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung, der Geflügelpest-Verordnung und der Viehverkehrsverordnung
V. v. 25.04.2008 BGBl. I S. 764
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