Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2009 aufgehoben

Artikel 3 - Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes (EuropolGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 17.03.2006 BGBl. 2006 II S. 250, 2007 II S. 827; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2504
Geltung ab 18.04.2007, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 3 Inkrafttreten



(1) Artikel 1 Abs. 1 und 3 tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz an dem Tage in Kraft, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 2 Abs. 3 in Kraft tritt.

(2) Der Tag, an dem das Protokoll nach seinem Artikel 2 Abs. 3 in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.



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