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Artikel 2 - Zweiunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (32. HSchulBGAnlErgV k.a.Abk.)

V. v. 29.03.2004 BGBl. I S. 497; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2664
Geltung ab 01.05.2003
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Artikel 2



Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003, Artikel 1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2003 und Artikel 1 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2003 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. *)


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*)
Anm. d. Red.: das Hochschulbauförderungsgesetz wurde zwischenzeitlich zum 15. Dezember 2010 durch Artikel 15 G. v. 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) aufgehoben



 
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Frühere Fassungen von Artikel 2 Zweiunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 15 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
aktuell vorher 01.12.2006Artikel 2 Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
vom 24.11.2006 BGBl. I S. 2664
aktuellvor 01.12.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 2 Zweiunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 32. HSchulBGAnlErgV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 32. HSchulBGAnlErgV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2664
Artikel 2 HSchulBGAnluaÄndV Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz
... Artikel 2 Satz 2 der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum ...