Änderung Artikel 2 Zweiunddreißigste Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz vom 01.12.2006

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.12.2006 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 01.12.2006 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2664
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(Text alte Fassung)

Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003, Artikel 1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2003 und Artikel 1 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2003 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Ablauf des 30. Juni 2007 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2003, Artikel 1 Nr. 2 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2003 und Artikel 1 Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2003 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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