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Artikel 1 - Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz (HSchulBGAnluaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Juni 2006 HSchulBG Anlage, mWv. 1. Januar 2006 mWv. 2. Januar 2006

Die Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz vom 1. September 1969 (BGBl. I S. 1556), das zuletzt durch die Verordnung vom 19. Mai 2006 (BGBl. I S. 1227) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Der Länderteil Bayern wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Position „Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg" wird die Position „Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)" eingefügt.

b)
Nach der Position „Ludwig-Maximilians-Universität München" wird die Position „Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München (Klinikum der Universität München)" eingefügt.

c)
Nach der Position „Universität Regensburg" wird die Position „Klinikum der Universität Regensburg (Universitätsklinikum Regensburg)" eingefügt.

d)
Nach der Position „Julius-Maximilians-Universität Würzburg" wird die Position „Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg)" eingefügt.

2.
Der Länderteil Hessen wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Position „Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main" wird die Position „Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Universitätsklinikum Frankfurt)" eingefügt.

b)
Nach der Position „Justus-Liebig-Universität Gießen" wird die Position „Universitätsklinikum Gießen und Marburg" eingefügt.

c)
Nach der Position „Philipps-Universität Marburg" wird die Position „Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH" eingefügt.

3.
Im Länderteil Mecklenburg-Vorpommern wird nach der Position „Universität Rostock" die Position „Universitätsklinikum Rostock der Universität Rostock" eingefügt.

 
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz und zur Änderung der Zweiunddreißigsten Verordnung zur Ergänzung der Anlage zum Hochschulbauförderungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 HSchulBGAnluaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HSchulBGAnluaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 HSchulBGAnluaÄndV Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 15.12.2010)
... Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 ... Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a und b und Nr. 3 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 2. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung ... 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe c tritt mit Wirkung vom 2. Januar 2006 in Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2006 in Kraft. Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag ... tritt diese Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b tritt mit Ablauf des 1. Januar 2006 außer Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe ... (2) Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe b tritt mit Ablauf des 1. Januar 2006 außer Kraft. Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt ... Artikel 1 Nr. 2 Buchstabe a tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft. Artikel 1 Nr. 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. *) --- *) ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864
Artikel 15 BRBG 2010 Aufhebung des Hochschulbauförderungsgesetzes
... vom 1. September 1969 (BGBl. I S. 1556), das zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2006 (BGBl. I S. 2664) geändert worden ist, wird ...