Zitierungen von § 9 GGVSE

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 GGVSE verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GGVSE selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 GGVSE Ordnungswidrigkeiten
... mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 5. entgegen § 9 Abs. 1 a) Nr. 1 Buchstabe a Satz 1 einen Hinweis nicht, nicht richtig oder nicht ... eine Vorschrift für den Versand als Expressgut nicht beachtet, 6. entgegen § 9 Abs. 2 a) Nr. 1a den Absender über die Nichteinhaltung eines Grenzwertes nicht ... werden, oder o) Nr. 6 eine Sendung befördert, 7. entgegen § 9 Abs. 3 a) Nr. 1 Buchstabe b nicht dafür sorgt, dass Großzettel entfernt oder ... Reinigung, das Desinfizieren oder das Entgiften nicht einhält, 8. entgegen § 9 Abs. 4 a) Nr. 1 Buchstabe a Güter übergibt, b) Nr. 1 Buchstabe b ... Versandstücken und die Beladung und Handhabung beachtet werden, 9. entgegen § 9 Abs. 5 a) Nr. 1 Buchstabe a die Vorschriften über die Kennzeichnung nicht ... über das Ausrichten von Versandstücken nicht beachtet, 10. entgegen § 9 Abs. 6 a) Nr. 1 Buchstabe a Güter übergibt, b) Nr. 1 Buchstabe c ... die orangefarbene Tafel oder das Kennzeichen angebracht werden, 11. entgegen § 9 Abs. 7 a) Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass ortsbewegliche Tanks, Tankcontainer, MEGC ... aufbewahrt, übergeben oder zur Verfügung gestellt wird, 12. entgegen § 9 Abs. 8 a) Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Angabe schriftlich ... sorgt, dass auf das gefährliche Gut hingewiesen wird, 13. entgegen § 9 Abs. 9 a) Nr. 1 Buchstabe a, c oder d eine dort genannte Kennzeichnung anbringt, ... zugelassenen Baumusters nicht oder nicht richtig in Kenntnis setzt, 14. entgegen § 9 Abs. 10 Satz 2 eine vollziehbare Auflage nicht beachtet, 15. entgegen § 9 Abs. ... § 9 Abs. 10 Satz 2 eine vollziehbare Auflage nicht beachtet, 15. entgegen § 9 Abs. 11 a) Nr. 1 ein Versandstück befördert, b) Nr. 2 eine dort ... Füll- und Entleerrohre nicht oder nicht rechtzeitig entleert, 16. entgegen § 9 Abs. 12 a) Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass die Feuerlöschgeräte ... eine Vorschrift über Bau und Ausrüstung beachtet wird, 17. entgegen § 9 Abs. 13 eine Vorschrift über die Beladung oder die Handhabung nicht beachtet, 18. ... über die Beladung oder die Handhabung nicht beachtet, 18. entgegen § 9 Abs. 14 Nr. 2 eine Vorschrift über die Reinigung, das Desinfizieren oder das Entgiften nicht ... die Reinigung, das Desinfizieren oder das Entgiften nicht beachtet, 19. entgegen § 9 Abs. 15 a) Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass nicht befördert wird, oder  ... 2 nicht dafür sorgt, dass Maßnahmen eingehalten werden, 20. entgegen § 9 Abs. 16 eine Vorschrift über die Beförderung in Versandstücken, das Rauchverbot ... oder das Verbot von Feuer und offenem Licht nicht beachtet, 21. entgegen § 9 Abs. 17 eine Vorschrift über die Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, 22. ... Vorschrift über die Vorsichtsmaßnahmen nicht beachtet, 22. entgegen § 9 Abs. 18 a) Nr. 1 nicht dafür sorgt, dass nur dort genannte Kesselwagen, abnehmbare ... aufbewahrt, übergeben oder zur Verfügung gestellt wird, 23. entgegen § 9 Abs. 19 Satz 2 a) Nr. 2 nicht dafür sorgt, dass das Personal unterrichtet ist, ... b) Nr. 4 das Personal nicht oder nicht richtig unterweist, 24. entgegen § 9 Abs. 20 nicht dafür sorgt, dass keine Füllgutreste anhaften und die Tanks verschlossen ... anhaften und die Tanks verschlossen und dicht sind, 25. entgegen § 9 Abs. 21 Handgepäck oder Reisegepäck mitführt oder in oder auf Fahrzeugen ... oder in oder auf Fahrzeugen befördern lässt, 26. entgegen § 9 Abs. 22 a) Nr. 1 oder 3 eine Maßnahme nicht oder nicht richtig ergreift,  ... Nr. 4 die Behörde nicht oder nicht richtig informiert, oder 27. entgegen § 9 Abs. 25 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte richtig oder vollständig geführt, ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (3. GGVSEÄndV)
V. v. 24.11.2006 BGBl. I S. 2678
Artikel 1 3. GGVSEÄndV
... vom 17. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3711) konformitätsbewertet oder nach § 9 der vorgenannten Verordnung geprüft werden." e) In Absatz 14 Satz 1 Nr. 2 ... der Streckgrenze und Zugfestigkeit nach Absatz 6.8.2.1.16 RID;". 5. § 9 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... l) Nummer 25 wird wie folgt gefasst: „25. entgegen § 9 Abs. 21 Handgepäck oder Reisegepäck mitführt oder in oder auf Fahrzeugen ... n) Folgende Nummer 27 wird angefügt: „27. entgegen § 9 Abs. 25 nicht dafür sorgt, dass die Tankakte richtig oder vollständig geführt, ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt (GGVBinSch)
V. v. 31.01.2004 BGBl. I S. 136; aufgehoben durch § 39 V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1389
§ 8 GGVBinSch Ordnungswidrigkeiten (vom 11.07.2007)
... oder fahrlässig entgegen § 7 Abs. 1 in Verbindung mit 1. § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe h Doppelbuchstabe cc der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn ... Tanks ebenso verschlossen und dicht sind wie im gefüllten Zustand; 2. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Vorschrift eingehalten wird; 3. § 9 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe h der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass Tanks nicht aufgegeben werden; 4. § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... wird, wenn die Verpackung den dort genannten Vorschriften entspricht; 5. § 9 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... über die ungereinigten leeren Verpackungen beachtet werden; 6. § 9 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn die ... und Eisenbahn die Vorschriften über die Verwendung nicht beachtet; 7. § 9 Abs. 5 Nr. 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn die ... und Eisenbahn die Vorschriften über das Zusammenpacken nicht beachtet; 8. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe c der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... befüllt werden und das Prüfdatum nicht überschritten ist; 9. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe d der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass nicht befördert wird; 10. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe e Doppelbuchstabe aa, bb oder dd der Gefahrgutverordnung Straße und ... oder das Datum der nächsten Prüfung nicht überschritten ist; 11. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe f der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... die Masse der Füllung oder die Bruttomasse eingehalten wird; 12. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe g der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass die Dichtheit geprüft wird; 13. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe h der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass keine Füllreste anhaften; 14. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe i der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... mit gefährlich miteinander reagierenden Stoffen befüllt werden; 15. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe j der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass die Maßnahmen beachtet werden; 16. § 9 Abs. 6 Nr. 1 Buchstabe k, l, m oder n der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht ... sorgt, dass eine dort genannte Bezeichnung oder Benennung angegeben wird; 17. § 9 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe a der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... nicht dafür sorgt, dass die Kontrollvorschriften beachtet werden; 18. § 9 Abs. 6 Nr. 3 Buchstabe b der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass nicht befördert wird; 19. § 9 Abs. 7 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass ... den Bau-, Ausrüstungs- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen; 20. § 9 Abs. 7 Nr. 3 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass eine ... nicht dafür sorgt, dass eine Prüfung durchgeführt wird; 21. § 9 Abs. 7 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass nur ... genannte Tankcontainer, MEGC oder ortsbewegliche Tanks verwendet werden; 22. § 9 Abs. 9 Satz 2 Nr. 1, 3 oder 4 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn eine dort ... Straße und Eisenbahn eine dort genannte Kennzeichnung anbringt; 23. § 9 Abs. 10 Satz 2 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn eine vollziehbare Auflage ... Straße und Eisenbahn eine vollziehbare Auflage nicht beachtet; 24. § 9 Abs. 11 Nr. 6 Satz 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn den Füllungsgrad, die ... Masse der Füllung oder die Befülltemperatur nicht einhält; 25. § 9 Abs. 11 Nr. 7 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn die Dichtheit nicht oder nicht ... und Eisenbahn die Dichtheit nicht oder nicht rechtzeitig prüft; 26. § 9 Abs. 11 Nr. 8 Buchstabe a der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn eine Vorschrift ... eine Vorschrift über die Verwendung von Tanks nicht beachtet; 27. § 9 Abs. 12 Nr. 4 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass ... und Tankfahrzeuge den Kennzeichnungsvorschriften entsprechen; 28. § 9 Abs. 12 Nr. 5 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass eine ... dass eine außerordentliche Prüfung durchgeführt wird; 29. § 9 Abs. 15 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass ... und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass nicht befördert wird; 30. § 9 Abs. 18 Nr. 1 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass nur ... genannte Kesselwagen, abnehmbare Tanks oder Batteriewagen verwendet werden; 31. § 9 Abs. 18 Nr. 2 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass ... den Bau-, Ausrüstungs- und Kennzeichnungsvorschriften entsprechen; 32. § 9 Abs. 18 Nr. 3 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass eine ... nicht dafür sorgt, dass eine Prüfung durchgeführt wird oder 33. § 9 Abs. 20 der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn nicht dafür sorgt, dass keine ...


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