Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze (BetrAVGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 12. Dezember 2006 SGB III § 183, § 187, § 314, § 421g, mWv. 1. November 2006 § 434n

Das Dritte Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 183 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:

„Hat der Arbeitnehmer einen Teil seines Arbeitsentgelts gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes umgewandelt und wird dieser Entgeltteil in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung verwendet, gilt, soweit der Arbeitgeber keine Beiträge an den Versorgungsträger abgeführt hat, für die Berechnung des Insolvenzgeldes die Entgeltumwandlung als nicht vereinbart."

2.
In § 187 wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

„§ 183 Abs. 1 Satz 5 gilt entsprechend."

3.
In § 314 Abs. 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze eingefügt:

„Das Gleiche gilt hinsichtlich der Höhe von Entgeltteilen, die gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Betriebsrentengesetzes umgewandelt und vom Arbeitgeber nicht an den Versorgungsträger abgeführt worden sind. Dabei ist anzugeben, welcher Durchführungsweg und welcher Versorgungsträger für die betriebliche Altersversorgung gewählt worden ist."

4.
In § 421g Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2006" durch die Angabe „31. Dezember 2007" ersetzt.

5.
In § 434n Abs. 2 wird nach der Angabe „im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1" die Angabe „und 2" gestrichen.

Anzeige


 

Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BetrAVGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BetrAVGuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 13 BetrAVGuaÄndG Inkrafttreten
...  (2) Artikel 10 tritt mit Wirkung vom 1. August 2006 in Kraft. (3) Artikel 2 Nr. 5 tritt mit Wirkung vom 1. November 2006 in Kraft. (4) Artikel 12 tritt am 1. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Einführung des Elterngeldes
G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
Artikel 2 EGBEEG Folgeänderungen sonstiger Vorschriften
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594, 595), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2742) geändert worden ist, werden den ...