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Änderung Artikel 4 Drittes Gesetz zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen vom 24.02.2007

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Artikel 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 24.02.2007 geltenden Fassung
Artikel 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 24.02.2007 geltenden Fassung
durch B. v. 15.03.2007 BGBl. I S. 498
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 4 Inkrafttreten


(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2007 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

(Text alte Fassung) nächste Änderung

(3) Artikel 1 Nr. 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

(Text neue Fassung)

(3) Artikel 1 Nr. 4 tritt an dem Tag in Kraft, an dem die Kommission der Europäischen Gemeinschaften die hierzu erforderliche Genehmigung erteilt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen. *)

(4) Artikel 1 Nr. 5 tritt an dem Tag in Kraft, an dem der Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt. Der Tag des Inkrafttretens ist vom Bundesministerium der Finanzen gesondert im Bundesgesetzblatt bekannt zu machen.

vorherige Änderung

__WZBW__



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Anm. Red.:
*) gemäß B. v. 15. März 2007 (BGBl. I S. 498) am 24.02.2007 in Kraft getreten


 (keine frühere Fassung vorhanden)