§ 76 IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft
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1Der IRBA Forderungsklasse Mengengeschäft nach §
73 Satz 1 Nr. 3 ist eine IRBA-Position zurechenbar, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- 1.
- Ihre Erfüllung wird von einer natürlichen Person oder einer Gemeinschaft natürlicher Personen oder einem kleinen oder mittleren Unternehmen geschuldet.
- 2.
- Wenn der Schuldner weder eine natürliche Person noch eine Gemeinschaft natürlicher Personen ist, übersteigt nach Kenntnis des Instituts der Betrag, den ihr Schuldner und die mit diesem Schuldner eine Schuldnergesamtheit nach § 4 Abs. 8 bildenden Unternehmen dem Institut und der Institutsgruppe, Finanzholding-Gruppe oder gemischten Finanzholding-Gruppe, der das Institut angehört, insgesamt ohne Berücksichtigung der Beträge in Bezug auf mit Wohnimmobilien besicherten Adressenausfallrisikopositionen schuldet, nicht 1 Million Euro.
- 3.
- Sie wird vom Institut in seiner Risikosteuerung im Zeitablauf konsistent und in ähnlicher Weise wie vergleichbare Positionen behandelt.
- 4.
- Sie wird vom Institut nicht genauso individuell gesteuert wie IRBA-Positionen der IRBA-Forderungsklasse Unternehmen.
- 5.
- Sie ist Teil einer erheblichen Anzahl ähnlich gesteuerter Risikopositionen.
2Das Institut muss angemessene Schritte unternommen haben, um die in Satz 1 Nr. 2 geforderte Kenntnis zu erlangen.
(2) Der IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft sind sämtliche durch den Ankauf von Forderungen gebildeten Adressenausfallrisikopositionen zuzuordnen, die die Anforderungen für die Nutzung nach den §§
142 bis 146 und zusätzlich die Kriterien für die Zuordnung zum Mengengeschäft nach Absatz 1 erfüllen.
Frühere Fassungen von § 76 SolvV
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interne Verweise§ 55 SolvV Struktur des IRBA ... (2) Die IRBA-Positionen nach § 71 sind den IRBA-Forderungsklassen nach den §§ 73 bis 83 zuzuordnen. Zudem ist für jede IRBA-Position, die keine IRBA-Verbriefungsposition nach ...
§ 77 SolvV Unterklassen des Mengengeschäfts ... des Mengengeschäfts zu unterscheiden. (2) Eine IRBA-Position im Sinne von § 76 darf der Unterklasse nach Absatz 1 Nr. 1 zugeordnet werden, wenn sie die folgenden Bedingungen ... in Verbindung mit einem Gehaltskonto. (3) Eine IRBA-Position im Sinne von § 76 ist der Unterklasse nach Absatz 1 Nr. 2 zuzuordnen, wenn sie durch ein Grundpfandrecht auf ... internen Risikomessung berücksichtigt. (4) Eine IRBA-Position im Sinne von § 76 , die nicht unter die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 fällt, ist der Unterklasse nach ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011) ... sind, 2. Wertpapiere, denen eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die nicht höher ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ... 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer 3, in § 76 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und in § 106 Satz 3 wird jeweils das Wort „oder" durch ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...
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