Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 137 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)

V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|

§ 137 Anforderungen für die Forderungsklasse Mengengeschäft



(1) Abweichend von § 135 Abs. 5 darf das Institut für IRBA-Positionen in der IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft künftige Inanspruchnahmen entweder in seiner Schätzung des IRBA-Konversionsfaktors oder in seiner Schätzung der Verlustquote bei Ausfall berücksichtigen.

(2) Die Schätzung eines IRBA-Konversionsfaktors nach § 135 Abs. 1 oder 2 für IRBA-Positionen in der IRBA-Forderungsklasse Mengengeschäft muss zum Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung eines Ratingsystems zur Ermittlung solcher Schätzungen für den IRBA auf Daten über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren basieren. Ab dem in Satz 1 benannten Zeitpunkt verlängert sich der in Satz 1 benannte Zeitraum nach jeweils einem Jahr um ein weiteres Jahr, bis er die Länge von fünf Jahren erreicht hat. Ungeachtet § 135 Abs. 3 braucht das Institut historischen Daten nicht das gleiche Gewicht beizumessen, wenn es nachweisen kann, dass die aktuelleren Daten eine bessere Prognosekraft für Inanspruchnahmen besitzen.

Anzeige


 

Zitierungen von § 137 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 137 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 56 SolvV Nutzungsvoraussetzungen für den IRBA
... hat, 3. die Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA nach den §§ 106 bis 153 einhält, 4. die Offenlegungsanforderungen nach § 26a des ...
§ 101 SolvV Ermittlung des IRBA-Konversionsfaktors
... den selbstgeschätzten IRBA-Konversionsfaktor nach den Bestimmungen der §§ 135 bis 137 verwenden. Für jede andere IRBA-Position darf das Institut keinen selbstgeschätzten, ...
§ 106 SolvV Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA (vom 28.09.2013)
... muss das Institut die folgenden Anforderungen erfüllen, wobei es die §§ 107 bis 153 einzuhalten hat: 1. Die Ratingsysteme des Instituts gewährleisten eine ... auf einheitlicher Basis angewendet wird, gelten die Anforderungen der §§ 107 bis 153, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt, als durch das Institut erfüllt, wenn ...
§ 124 SolvV Vorgaben zur Schätzung der Risikoparameter
... den Ratingstufen oder Risikopools durch das Institut zuzuordnen sind, gelten die §§ 125 bis 146.  ...
§ 128 SolvV Übergreifende Anforderungen für alle Schätzungen
... nach § 130 Abs. 8, § 131 Abs. 5, §§ 133, 134 Abs. 4, §§ 136 und 137 Abs. 2 sind zu berücksichtigen. Für seine Schätzungen muss ein Institut die ...
§ 249 SolvV Maximaler risikogewichteter KSA-Positionswert einer KSA-Verbriefungstransaktion (vom 31.12.2011)
... maßgeblichen Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA nach den §§ 106 bis 153 nicht ein, finden die Absätze 1 und 2 keine Anwendung.  ...
§ 263 SolvV Maximaler risikogewichteter IRBA-Positionswert einer IRBA-Verbriefungstransaktion (vom 31.12.2010)
... verbrieften Portfolios die Mindestanforderungen an die Nutzung des IRBA nach den §§ 106 bis 153 nicht erfüllt, keine Anwendung.  ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011)
... sind, 2. Wertpapiere, denen eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die nicht höher ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... und c) die Schätzung eines IRBA-Konversionsfaktors nach den §§ 135 bis 137 , soweit einschlägig, einhält und 3. sich die Einhaltung der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... auf einheitlicher Basis angewendet wird, gelten die Anforderungen der §§ 107 bis 153, vorbehaltlich der Zustimmung der Bundesanstalt, als durch das Institut erfüllt, wenn ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ... Ratingagentur verfügbar ist, dem Wertpapier aber eine nach den Regelungen der §§ 55 bis 153 bestimmte prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit zugeordnet wird, die der ...

Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
...  c) die Schätzung eines IRBA-Konversionsfaktors nach den §§ 135 bis 137 , soweit einschlägig, einhält und 3. sich die Einhaltung der ...