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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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§ 177 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 177 Mindestanforderungen für Gewährleistungen
§ 177 wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) Das Institut muss in der Lage sein nachzuweisen, dass es Verfahren zur Steuerung potenzieller Konzentrationen von Risiken aus der Berücksichtigung von Gewährleistungen anwendet. Das Institut muss darlegen können, wie seine Praxis der Berücksichtigung von Gewährleistungen mit der Steuerung seines Gesamtrisikoprofils verbunden ist.
(2) Eine Position, die durch eine Gewährleistung besichert ist, deren Gewährleistungsgeber seinerseits für die abgegebene Gewährleistung über eine Rückgewährleistung eines Rückgewährleistungsgebers nach § 164 Abs. 3 Nr. 2 verfügt, darf als vom Rückgewährleistungsgeber gewährleistet behandelt werden, wenn
- 1.
- die Rückgewährleistung sämtliche Zahlungsansprüche aus der gewährleisteten Position abdeckt,
- 2.
- die Gewährleistung und die Rückgewährleistung sämtliche Anforderungen der Absätze 1 bis 3 und des § 162 Satz 1 Nr. 1 bis 3, der §§ 163 und 164 erfüllen, mit der Ausnahme, dass die Rückgewährleistung für das sicherungsnehmende Institut keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Rückgewährleistungsgeber begründen muss,
- 3.
- die Bundesanstalt keine Anhaltspunkte dafür hat, dass die Besicherung nicht belastbar ist, und
- 4.
- Erfahrungen keinen Anlass zu der Vermutung geben, dass die Besicherung durch die Rückgewährleistung für das sicherungsnehmende Institut nicht mindestens gleichwertig zu einem unmittelbaren Anspruch gegen den Rückgewährleistungsgeber ist.
Zitierungen von § 177 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 177 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 88 SolvV Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit (vom 31.12.2011)
... darf bei Einhaltung der Mindestanforderungen für Gewährleistungen nach § 177 und der Mindestanforderungen für Kreditderivate nach § 178 für den durch diese ...
§ 98 SolvV Einfaches IRBA-Risikogewicht für Beteiligungen
... ist, kann unter Einhaltung der Mindestanforderungen für Gewährleistungen nach § 177 der durch diese Garantie oder dieses Kreditderivat abgesicherte Teil mit dem IRBA-Risikogewicht ...
§ 138 SolvV Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden (vom 31.12.2010)
... den §§ 162 bis 165, 167 und 168 und die Mindestanforderungen nach den §§ 172, 177 und 178 erfüllen. Für IRBA-Positionen, die nicht der IRBA-Forderungsklasse ...
§ 162 SolvV Berücksichtigungsfähige Gewährleistung (vom 31.12.2010)
... wenn 1. sie für das sicherungsnehmende Institut vorbehaltlich § 177 Abs. 2 einen unmittelbaren Anspruch gegen den Gewährleistungsgeber begründet, ... nach § 172, die Mindestanforderungen an Gewährleistungen nach § 177 und, sofern die Gewährleistung ein Kreditderivat ist, die Mindestanforderungen an ...
§ 166 SolvV Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3 (vom 31.12.2010)
... die Anforderungen nach § 162 Satz 1 Nummer 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167, 177 und 178. § 164 Abs. 3 findet keine Anwendung. 2. Die abgesicherte ...
§ 232 SolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer (vom 31.12.2010)
... Sicherungsinstrumente die maßgeblichen Mindestanforderungen der §§ 172 und 173, 177 und 178; dabei zählen abweichend von § 163 Verbriefungszweckgesellschaften in keinem ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... In § 88 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „Gewährleistungen nach § 177 " die Wörter „und der Mindestanforderungen für Kreditderivate nach § ... 172" das Wort „und" durch ein Komma ersetzt und nach der Angabe „§ 177 " die Wörter „und, sofern die Gewährleistung ein Kreditderivat ist, die ... Nummer 1 wird die Angabe „§ 162 Satz 1 Nr. 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167 und 177 " durch die Angabe „§ 162 Satz 1 Nummer 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167, ... durch die Angabe „§ 162 Satz 1 Nummer 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167, 177 und 178" ersetzt. 54. Nach § 168 wird in der Überschrift des Titels 2 ... Sicherungsinstrumente die maßgeblichen Mindestanforderungen der §§ 172 und 173, 177 und 178; dabei zählen abweichend von § 163 Verbriefungszweckgesellschaften in keinem ...
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... Gewährleistungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 3 unterliegen den §§ 162, 172, 177 , 183 und 184 der Solvabilitätsverordnung." 12. § 27 wird § 11 und ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 10 GroMiKV 20-Prozent-Anrechnungen (vom 31.12.2011)
... Gewährleistungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 unterliegen den §§ 162, 172, 177 , 183 und 184 der ...
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