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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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§ 178 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 178 Mindestanforderungen für Kreditderivate
§ 178 wird in 10 Vorschriften zitiert
Um ein Kreditderivat, das einen Barausgleich vorsieht, berücksichtigen zu dürfen, muss das sicherungsnehmende Institut ein Verfahren für die zuverlässige Verlustschätzung aus einem Kreditereignis anwenden. Das Institut muss innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem Kreditereignis Schätzwerte für die gewährleistete Position einholen.
Zitierungen von § 178 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 178 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 88 SolvV Prognostizierte Ausfallwahrscheinlichkeit (vom 31.12.2011)
... nach § 177 und der Mindestanforderungen für Kreditderivate nach § 178 für den durch diese Gewährleistung besicherten Teil der IRBA-Bemessungsgrundlage die ...
§ 138 SolvV Anforderungen für IRBA-Positionen, für die selbstgeschätzte Verlustquoten bei Ausfall verwendet werden (vom 31.12.2010)
... 162 bis 165, 167 und 168 und die Mindestanforderungen nach den §§ 172, 177 und 178 erfüllen. Für IRBA-Positionen, die nicht der IRBA-Forderungsklasse ...
§ 162 SolvV Berücksichtigungsfähige Gewährleistung (vom 31.12.2010)
... Gewährleistung ein Kreditderivat ist, die Mindestanforderungen an Kreditderivate nach § 178 einhält. Als Gewährleistung sind auch sonstige Ansprüche nach den ...
§ 166 SolvV Als Gewährleistung berücksichtigungsfähige Garantien und Kreditderivate für die Behandlung gemäß § 86 Abs. 3 (vom 31.12.2010)
... die Anforderungen nach § 162 Satz 1 Nummer 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167, 177 und 178. § 164 Abs. 3 findet keine Anwendung. 2. Die abgesicherte ...
§ 232 SolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer (vom 31.12.2010)
... die maßgeblichen Mindestanforderungen der §§ 172 und 173, 177 und 178 ; dabei zählen abweichend von § 163 Verbriefungszweckgesellschaften in keinem Fall zu den ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... 177" die Wörter „und der Mindestanforderungen für Kreditderivate nach § 178 " eingefügt. 36. Dem § 89 Absatz 2 Nummer 1 wird nach dem Wort ... Gewährleistung ein Kreditderivat ist, die Mindestanforderungen an Kreditderivate nach § 178 " eingefügt. b) In Satz 2 werden die Wörter „sonstige ... durch die Angabe „§ 162 Satz 1 Nummer 1 bis 4, den §§ 164, 165, 167, 177 und 178 " ersetzt. 54. Nach § 168 wird in der Überschrift des Titels 2 das Wort ... die maßgeblichen Mindestanforderungen der §§ 172 und 173, 177 und 178 ; dabei zählen abweichend von § 163 Verbriefungszweckgesellschaften in keinem Fall zu den ...
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