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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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§ 183 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 183 Für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position
§ 183 wird in 6 Vorschriften zitiert
Eine für ein Sicherungsinstrument laufzeitgeeignete Position ist
- 1.
- jede durch das Sicherungsinstrument besicherte Adressenausfallrisikoposition, die keine kurzfristige IRBA-Position ist, für die eine Untergrenze für die effektive Restlaufzeit von einem Tag nach § 96 Abs. 2 Nr. 5 gilt, wenn das Sicherungsinstrument ein bei Laufzeitunterschreitung berücksichtigungsfähiges Sicherungsinstrument nach § 184 ist,
- 2.
- sonst nur eine solche Adressenausfallrisikoposition, deren für Absicherungszwecke zu berücksichtigende Restlaufzeit nicht länger als die des Sicherungsinstruments ist.
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Zitierungen von § 183 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 183 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 und 3 unterliegen den §§ 162, 172, 177, 183 und 184 der Solvabilitätsverordnung." 12. § 27 wird § 11 und wie ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 10 GroMiKV 20-Prozent-Anrechnungen (vom 31.12.2011)
... Gewährleistungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 unterliegen den §§ 162, 172, 177, 183 und 184 der ...
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