Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 188 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
§ 188 Wertschwankungsfaktor für finanzielle Sicherheiten und Adressenausfallrisikopositionen
§ 188 wird in 13 Vorschriften zitiert
Der Wertschwankungsfaktor für eine finanzielle Sicherheit HC oder der Wertschwankungsfaktor für eine Adressenausfallrisikoposition HE ist das Produkt aus
- 1.
- dem aufsichtlich vorgegebenen Wertschwankungsfaktor nach § 192 oder
- 2.
- dem vom Institut selbstgeschätzten Schwankungsfaktor nach § 196
- 1.
- zu berücksichtigende Aufrechnungspositionen und
- 2.
- derivative Adressenausfallrisikopositionen
Zitierungen von § 188 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 188 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 49 SolvV KSA-Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2011)
... nach Absatz 2 um das Produkt aus dem Wertschwankungsfaktor für diese KSA-Position nach § 188 und der KSA-Bemessungsgrundlage ohne finanzielle Sicherheiten zu erhöhen. Für ...
§ 94 SolvV Berücksichtigung vorhandener Sicherheiten in der aufsichtlichen Verlustquote bei Ausfall (vom 31.12.2010)
... nach § 100 der IRBA-Position um das Produkt aus dem Wertschwankungsfaktor nach § 188 und der IRBA-Bemessungsgrundlage zu erhöhen. Für jede der für die ...
§ 100 SolvV IRBA-Bemessungsgrundlage (vom 31.12.2011)
... 1 ergäbe, mit dem Wertschwankungsfaktor für Adressenausfallrisikopositionen nach § 188 multipliziert und hiervon der Absolutbetrag des aktuellen Marktwertes nach Satz 2 abgezogen wird. ... 1 ergäbe, mit dem Wertschwankungsfaktor für Adressenausfallrisikopositionen nach § 188 multipliziert und hiervon der Absolutbetrag des Unterschiedsbetrags der positiven und negativen ...
§ 187 SolvV Schwankungsbereinigter Wert für finanzielle Sicherheiten
... Sicherheit und der Differenz aus Eins und der Summe aus Wertschwankungsfaktor nach § 188 und Währungsschwankungsfaktor nach § 189 für diese finanzielle Sicherheit (CVA = C ...
§ 191 SolvV Ausnahmeregelung für Pensions-, Darlehens- oder vergleichbare Geschäfte über Wertpapiere
... Darlehens- sowie vergleichbaren Geschäften über Wertpapiere anstelle der nach § 188 ermittelten Wertschwankungsfaktoren einen Schwankungsfaktor von 0 Prozent ansetzen. Satz 1 gilt ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... ist die Bonitätsbeurteilung nicht verwendungsfähig; die Regelungen der §§ 154 bis 224 zur anrechnungsmindernden Berücksichtigung von Sicherungsinstrumenten bleiben ...
§ 251 SolvV Bemessungsgrundlage einer IRBA-Verbriefungsposition
... und dem um Eins erhöhten als Dezimalzahl ausgedrückten Wertschwankungsfaktor nach § 188 für die IRBA-Position, die von dieser IRBA-Verbriefungsposition gebildet wird, und ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... Darlehens nach den §§ 24 bis 54 andere Sicherheiten als die nach den §§ 154 bis 224 zulässigen anerkennen. (13) Bis zum 31. Dezember 2015 darf ein Institut ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... § 185 der Solvabilitätsverordnung und der umfassenden Methode nach den §§ 186 bis 203 der Solvabilitätsverordnung wählen darf, wobei eine Verwendung der umfassenden ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065; aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
§ 12 GroMiKV Besicherungswirkung von finanziellen Sicherheiten (vom 31.12.2010)
... b) der Summe aus 1 und dem Wertschwankungsfaktor für diesen Kredit nach § 188 der Solvabilitätsverordnung und 2. dem Produkt aus a) dem ...
§ 13 GroMiKV Wechsel des Kreditnehmers aufgrund der Bestellung von Sicherheiten (vom 31.12.2011)
... § 185 der Solvabilitätsverordnung und der umfassenden Methode nach den §§ 186 bis 203 der Solvabilitätsverordnung wählen darf, wobei eine Verwendung der umfassenden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7511/a147644.htm