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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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§ 256 - Solvabilitätsverordnung (SolvV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 2926 (Nr. 61); aufgehoben durch § 39 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4168
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-29 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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§ 256 Abgeleitete Bonitätsbeurteilung
§ 256 wird in 13 Vorschriften zitiert
(1) Ein Institut hat für eine IRBA-Verbriefungsposition, die Anteil an einer Verbriefungstranche hat, für die keine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 vorliegt (unbeurteilte IRBA-Verbriefungsposition), die für eine Referenz-Verbriefungsposition vorliegende maßgebliche Bonitätsbeurteilung als abgeleitete Bonitätsbeurteilung zu verwenden. Als Referenz-Verbriefungsposition gilt jede der zu derselben IRBA-Verbriefungstransaktion gehörenden Verbriefungstranchen, die der Verbriefungstranche, an der die unbeurteilte IRBA-Verbriefungsposition einen Anteil hat, in jeder Beziehung im Rang nachgeht und deren Restlaufzeit nicht kürzer als die der Verbriefungstranche ist, an der die unbeurteilte IRBA-Verbriefungsposition einen Anteil hat. Als abgeleitete Bonitätsbeurteilung gilt diejenige Bonitätsbeurteilung, die von einer nach § 235 benannten Ratingagentur für die höchstrangige der Referenz-Verbriefungspositionen vorliegt. Liegen für diese Referenz-Verbriefungsposition mehrere Bonitätsbeurteilungen benannter Ratingagenturen vor, ist von ihnen diejenige maßgeblich, die aufsichtlich der niedrigsten Bonitätsstufe nach § 257 zugewiesen ist.
(2) Auf eine IRBA-Verbriefungsposition im Sinne von § 259 Abs. 1 Satz 1, für die sowohl eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach Absatz 1 als auch eine nach einem internen Einstufungsverfahren nach § 259 bestimmte Bonitätsbeurteilung vorliegt, darf die nach dem internen Einstufungsverfahren bestimmte Bonitätsbeurteilung angewendet werden.
Zitierungen von § 256 SolvV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 256 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SolvV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 8 SolvV Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken (vom 31.12.2011)
... risikogewichteten IRBA-Positionswerten und 2. den nach den §§ 225 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswerten für Verbriefungspositionen. ...
§ 232 SolvV Mindestanforderungen an einen wesentlichen und wirksamen Risikotransfer (vom 31.12.2010)
... bildet eine Verbriefungsposition des Instituts, für die es nach den §§ 238 bis 268 risikogewichtete Positionswerte unter Berücksichtigung der für die ...
§ 233 SolvV Berücksichtigung einer Laufzeitunterdeckung der Besicherung beim Originator
... 1 250 Prozent beträgt. Diese Verbriefungspositionen sind mit ihrem nach den §§ 238 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswert oder als abzuziehende Verbriefungspositionen ...
§ 237 SolvV Für Verbriefungen maßgebliche Bonitätsbeurteilung (vom 31.12.2011)
... Bonitätsbeurteilung der Referenzverbriefungstranche für eine nach § 256 mit einer abgeleiteten Bonitätsbeurteilung zu berücksichtigende ...
§ 255 SolvV Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts (vom 31.12.2011)
... nach § 235 benannten Ratingagentur oder eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach § 256 vorliegt, 2. aufsichtliche Formel-Ansatz nach § 258 oder 3. internes ...
§ 257 SolvV Ratingbasierter Ansatz (vom 31.12.2011)
... nach § 235 benannten Ratingagentur oder eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach § 256 vorliegt. (2) Bei Anwendung des ratingbasierten Ansatzes ist für eine ...
§ 260 SolvV Nach der Rückfalllösung für qualifizierte Verbriefungs-Liquiditätsfazilitäten ermitteltes IRBA-Verbriefungsrisikogewicht (vom 31.12.2011)
... gebildet wird, 2. für die keine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach § 256 vorliegt, 3. auf die nicht das IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach § 259 Abs. 1 ...
§ 261 SolvV IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen (vom 31.12.2011)
... nach den §§ 235 bis 237 oder eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach § 256 vorliegt, ist ihr IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach dem ratingbasierten Ansatz nach § 257 ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011)
... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261, wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011)
... muss das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... wäre, oder 2. dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261, wenn es eine IRBA-Verbriefungsposition wäre, berücksichtigen. ... muss das Institut mit dem Produkt aus dem IRBA-Verbriefungsrisikogewicht nach den §§ 255 bis 261 und ihrem maßgeblichen Betrag nach § 299 Absatz 2 Satz 3 berücksichtigen. ...
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