Das Vegafaktorrisiko ist für jedes Optionsgeschäft unter Zugrundelegung des Vegafaktors des Optionsgeschäfts für eine relative Veränderung der aktuellen Volatilität in Höhe von 25 Prozent, in der Währung der Rechnungslegung ausgedrückt, zu bestimmen. Die Vegafaktorrisiken sind nach den Regeln von §
309 Abs. 5 für auf gleichartige Optionsgegenstände lautende Optionsgeschäfte zusammenzufassen. Der Anrechnungsbetrag für das Vegafaktorrisiko ist als der Absolutbetrag der nach Satz 2 zusammengefassten Vegafaktorrisiken zu ermitteln.
§ 307 SolvV Investmentanteile (vom 31.12.2011) ... diese Investmentanteile nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 oder, wenn die Zustimmung der Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, ... des Investmentanteils nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 oder, wenn die Zustimmung der Bundesanstalt nach § 313 Abs. 1 Satz 1 dazu vorliegt, ... diesen Investmentanteil nach Maßgabe der §§ 298 bis 306 und der §§ 308 bis 312 entsprechend folgender Regelungen bestimmen: 1. es wird unterstellt, dass das ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 24.08.2007 BGBl. I S. 2136
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... nicht nach Satz 1 berücksichtigt, sind diese nach den Vorschriften der §§ 294 bis 311 für die Anrechnungsbeträge oder auch Teilanrechnungsbeträge zu ... nach § 2 Absatz 3 Satz 2, die ein Institut nach den Verfahren der §§ 294 bis 312 berücksichtigt, muss das Institut die nach diesen Verfahren ermittelten ...