interne Verweise§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013) ... Die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 bis 4 und 6 gelten entsprechend für Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und ... Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte. § 2 Absatz 5 gilt entsprechend für Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte ...
§ 6 SolvV Meldungen zur Eigenmittelausstattung (vom 31.12.2011) ... Institute haben der Deutschen Bundesbank zu den Anforderungen nach § 2 Abs. 2 bis 4 und 6 nach dem Stand zum Meldestichtag Ende eines Kalendervierteljahres Meldungen mit ... auf Verlangen zur Verfügung stellen. Sofern die Gesamtkennziffer nach § 2 Abs. 6 Satz 2 den Wert von 8,4 Prozent unterschreitet, haben die Institute die jeweiligen ...
§ 7 SolvV Anzeigen bei Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen (vom 28.09.2013) ... müssen 1. die Nichteinhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach § 2 Abs. 2 und 2. die Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen nach § 2 Abs. 3 ... § 2 Abs. 2 und 2. die Nichteinhaltung der Eigenmittelanforderungen nach § 2 Abs. 3 zwischen den Meldestichtagen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank ... mit Finanzinstrumenten handeln, müssen die Nichterfüllung der Anforderung nach § 2 Abs. 4 zwischen den Meldestichtagen der Bundesanstalt und der Deutschen Bundesbank ...
§ 303 SolvV Besonderes Kursrisiko Zinsnettoposition (vom 31.12.2011) ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 so zu berücksichtigen, als stünden die Positionen des durch diese ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 berücksichtigen muss. § 234 Absatz 3 Satz 2 gilt ...
§ 313 SolvV Verwendung von Risikomodellen (vom 31.12.2011) ... oder Teilanrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen nach § 2 Abs. 3 darf ein Institut mit Zustimmung der Bundesanstalt geeignete eigene Risikomodelle ...
§ 314 SolvV Bestimmung der Anrechnungsbeträge (vom 31.12.2011) ... einen Anrechnungsbetrag oder Teilanrechnungsbetrag für die Marktrisikopositionen nach § 2 Absatz 3 nach einem eigenen Risikomodell ermittelt, ist vorbehaltlich des Absatzes 1a der ... den es zu der Summe der Anrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 addiert und in dieser Weise zusätzlich für die Feststellung der ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 ...
§ 325 SolvV Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (vom 31.12.2011) ... deren Verhältnis zum Kernkapital als Kernkapitalquote und die Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 6 Satz 2; ferner die Kernkapitalquote und die Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 6 Satz ... nach § 2 Absatz 6 Satz 2; ferner die Kernkapitalquote und die Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 6 Satz 2 der signifikanten Institutstochtergesellschaften auf Einzelebene oder ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012) ... entspricht die Mindesteigenmittelausstattung 95 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I der Grundsätze über die Eigenmittel und die Liquidität der ... entspricht die Mindesteigenmittelausstattung 90 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I in diesem Zeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel vorhalten müsste. ... diese Mindesteigenmittelausstattung 80 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I in diesem Zeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel vorhalten müsste. ... nach § 278 Absatz 1 erteilt worden ist, 80 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ... Messansatz hatte, 1. 80 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ... 12/88 des höheren Wertes a) der Summe der Eigenkapitalanforderungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 ohne den Anrechnungsbetrag für das operationelle Risiko und b) des ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... die Absätze 1 und 2 wie folgt gefasst: „(1) Die Anforderungen nach § 2 Absatz 2 bis 4 und 6 gelten entsprechend für Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und ... für Marktrisikopositionen einschließlich der Optionsgeschäfte. § 2 Absatz 5 gilt entsprechend für Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischte ...
Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung
V. v. 23.12.2009 BGBl. I S. 3971
Artikel 1 SolvVÄndV ... nach § 278 Absatz 1 erteilt worden ist, 80 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ... Messansatz hatte, 1. 80 Prozent des Betrags, den das Institut nach § 2 des Grundsatzes I im jeweiligen Zwölfmonatszeitraum insgesamt als Mindesteigenmittel ...
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... Wort „und" gestrichen. c) Nummer 3 wird aufgehoben. 3. § 2 wird wie folgt geändert. a) Absatz 4 Satz 1 wird durch die folgenden Sätze ... jeweils durch die Wörter „Kernkapitalquote und die Gesamtkennziffer nach § 2 Absatz 6 Satz 2" ersetzt. 103. Dem § 330 wird folgender Absatz 3 ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung ... aller Wertänderungsrisiken beim Correlation Trading". 2. In § 2 Absatz 3 werden die Sätze 5 und 6 aufgehoben. 3. § 4 wird wie folgt ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 so zu berücksichtigen, als stünden die Positionen des durch diese ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 berücksichtigen muss. § 234 Absatz 3 Satz 2 gilt entsprechend." ... einen Anrechnungsbetrag oder Teilanrechnungsbetrag für die Marktrisikopositionen nach § 2 Absatz 3 nach einem eigenen Risikomodell ermittelt, ist vorbehaltlich des Absatzes 1a der ... den es zu der Summe der Anrechnungsbeträge für die Marktrisikopositionen nach § 2 Absatz 3 Satz 1 addiert und in dieser Weise zusätzlich für die Feststellung der ... die Feststellung der Einhaltung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken nach § 2 Absatz 3 Satz 1 berücksichtigt." 42. § 315 wird wie folgt gefasst: ... wie folgt gefasst: „(1) Für diejenigen Marktrisikopositionen nach § 2 Absatz 3 Satz 2, die ein Institut nach den Verfahren der §§ 294 bis 312 ...
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