Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 237 SolvV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 237 SolvV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SolvV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 SolvV Angemessenheit der zusammengefassten Eigenmittel (vom 28.09.2013)
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln. (3) Bei der Berechnung der Anforderungen für die ...
§ 8 SolvV Ermittlung des Gesamtanrechnungsbetrags für Adressrisiken (vom 31.12.2011)
... risikogewichteten IRBA-Positionswerten und 2. den nach den §§ 225 bis 268 ermittelten risikogewichteten Positionswerten für Verbriefungspositionen.  ...
§ 38 SolvV KSA-Risikogewicht für sonstige Positionen (vom 31.12.2010)
... 1. Liegt für die KSA-Position eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 einer vom Institut benannten Ratingagentur nach § 235 vor und sind die ...
§ 46 SolvV Verwendungsfähige Bonitätsbeurteilungen
... Soll die Bonitätsbeurteilung für eine Verbriefungsposition verwendet werden, gilt § 237 Abs. 2.  ...
§ 85 SolvV Ermittlung des IRBA-Risikogewichts (vom 31.12.2011)
... 1. wenn für diese IRBA-Position eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 einer vom Institut benannten Ratingagentur nach § 235 vorliegt und das Institut hierfür ...
§ 228 SolvV Verbrieftes Portfolio (vom 31.12.2010)
... mindestens eine Verbriefungstranche eine Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 vorliegt oder vertraglich die Einhaltung der folgenden Bedingungen sichergestellt ist:  ...
§ 243 SolvV KSA-Verbriefungsrisikogewicht für unbeurteilte KSA-Verbriefungspositionen (vom 31.12.2011)
... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die KSA-Verbriefungsposition als unbeurteilt ...
§ 255 SolvV Verfahren zur Bestimmung des IRBA-Verbriefungsrisikogewichts (vom 31.12.2011)
... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die IRBA-Verbriefungsposition als ...
§ 256 SolvV Abgeleitete Bonitätsbeurteilung
... hat, für die keine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 vorliegt (unbeurteilte IRBA-Verbriefungsposition), die für eine Referenz-Verbriefungsposition ...
§ 259 SolvV Internes Einstufungsverfahren (vom 31.12.2011)
... liegt eine für Verbriefungen verwendungsfähige Bonitätsbeurteilung nach § 237 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 vor. 2. Das ABCP-Programm verfügt über ...
§ 261 SolvV IRBA-Verbriefungsrisikogewicht für teilbesicherte IRBA-Verbriefungspositionen (vom 31.12.2011)
... gebildet wird, eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach den §§ 235 bis 237 oder eine abgeleitete Bonitätsbeurteilung nach § 256 vorliegt, ist ihr ...
§ 299 SolvV Nettopositionen (vom 31.12.2011)
... des Anlagebuchs wäre, eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 Absatz 1 vorläge, muss das Institut das nth-to-default-Kreditderivat mit 8 Prozent des ...
§ 339 SolvV Übergangsbestimmungen für die Eigenmittelausstattung und -berechnung (vom 28.12.2012)
... anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2009 beginnen. (22) Die Anforderung nach § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, dass eine in einem öffentlich zugänglichen Medium abrufbare ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zu dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats
V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3672
Artikel 6 FkSolVEV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... die Anrechnungsbeträge für ihre Positionen des Handelsbuchs nach den §§ 8 bis 268 ermitteln." 4. In § 7 Absatz 3, in § 25 Absatz 10 Satz 1 Nummer ...

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 1 SolvVuaÄndV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... zu den berücksichtigungsfähigen Gewährleistungsgebern." 81. § 237 wird wie folgt geändert: a) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt: ... Absätze 22 und 23 werden angefügt: „(22) Die Anforderung nach § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3, dass eine in einem öffentlich zugänglichen Medium abrufbare ...

Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 1 2. BKRUV Änderung der Solvabilitätsverordnung
... 1b Absatz 3 Satz 2 Nummer 3 des Kreditwesengesetzes" ersetzt. 23. § 237 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 wird der Punkt am Ende ... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die KSA-Verbriefungsposition als unbeurteilt ... vorliegt, allein deswegen nicht verwendungsfähig, weil die Anforderung des § 237 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 nicht erfüllt und damit die IRBA-Verbriefungsposition als ... 32. In § 259 Absatz 4 Nummer 1 werden nach der Angabe „§ 237 Absatz 2" die Wörter „Satz 1 Nummer 1 bis 3" eingefügt. 33. ... des Anlagebuchs wäre, eine maßgebliche Bonitätsbeurteilung nach § 237 Absatz 1 vorläge, muss das Institut das nth-to-default-Kreditderivat mit 8 Prozent des ...