Tools:
Update via:
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung
§ 25 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065 (Nr. 61); aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
|
§ 25 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie V. v. 26. Oktober 2011 BGBl. I S. 2103 m.W.v. 31. Dezember 2011
Anzeige
Frühere Fassungen von § 25 GroMiKV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 31.12.2011 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 26.10.2011 BGBl. I S. 2103 |
aktuell vorher | 31.12.2010 | Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 05.10.2010 BGBl. I S. 1330 |
aktuell | vor 31.12.2010 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 25 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... § 13 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes § 24 Abrufbereitschaft § 25 Anzeigen nach § 13 Absatz 2 Satz 5 und 8 des Kreditwesengesetzes § 26 Anzeige der ... ersetzt. 9. Nach § 8 werden die Kapitel 2 und 3 aufgehoben. 10. § 25 wird § 9 und wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt ... „in zweifacher Ausfertigung" gestrichen. 29. § 55 wird § 25 und die Wörter „in zweifacher Ausfertigung" werden gestrichen. 30. ... Wörter „des § 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesensgesetzes und der §§ 25 bis 28 sowie des § 66" durch die Wörter „der §§ 9 bis 11 sowie des ... 3 Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes und" gestrichen und die Angabe „§§ 25 bis 28, 66" durch die Angabe „§§ 9 bis 11" ersetzt. 46. ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 2 2. BKRUV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst: „§ 25 (weggefallen)". 2. In § 8 ... Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 25 wie folgt gefasst: „§ 25 (weggefallen)". 2. In § 8 Absatz 6 Satz 2 wird die Angabe „§ 25a ... gestrichen. 7. § 23 Absatz 3 wird aufgehoben. 8. § 25 wird aufgehoben. 9. In Anlage 1 Tabelle 7 wird in Zeile 7 die Angabe „§ 30 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7512/a147856.htm