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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben
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Anlage 1 - Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3065 (Nr. 61); aufgehoben durch § 21 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4183
Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007, abweichend siehe § 76; FNA: 7610-2-31 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 1 Tabellen
Tabellen 1 bis 6 (aufgehoben)
Tabelle 7 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Anrechungsfaktor für Handelsbuchgeschäfte
Tabelle 8 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Weitere Anrechnungsfaktoren
Tabelle 7 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Anrechungsfaktor für Handelsbuchgeschäfte
Zeile | Kategorie | Restlaufzeit | Anrechnungsfaktor |
1 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | 0 bis 6 Monate | 0,25 Prozent |
2 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 6 bis 24 Monate | 1 Prozent |
3 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 24 Monate | 1,6 Prozent |
4 | Aktien mit hoher Anlagequalität, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind | - | 2 Prozent |
5 | Sonstige Aktien | - | 4 Prozent |
6 | Sonstige Schuldtitel | - | 8 Prozent |
7 | Handelsbuchteilpositionen des § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 | - | 8 Prozent |
Tabelle 8 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Weitere Anrechnungsfaktoren
Zeile | Dauer der Überschreitung | Kreditnehmerbezogene Gesamtposition (ohne Anwendung der §§ 9 bis 11 auf die kreditnehmerbezogene Handelsbuch-Gesamtposition) als Prozentsatz der Eigenmittel | Faktor |
1 | bis zu 10 Tage | - | 2 |
2 | über 10 Tage | bis zu 40 | 2 |
3 | über 40 bis zu 60 | 3 | |
4 | über 60 bis zu 80 | 4 | |
5 | über 80 bis zu 100 | 5 | |
6 | über 100 bis zu 250 | 6 | |
7 | über 250 | 9 |
Text in der Fassung des Artikels 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie V. v. 26. Oktober 2011 BGBl. I S. 2103 m.W.v. 31. Dezember 2011
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Frühere Fassungen von Anlage 1 GroMiKV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 31.12.2011 | Artikel 2 Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 26.10.2011 BGBl. I S. 2103 |
aktuell vorher | 31.12.2010 | Artikel 2 Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie vom 05.10.2010 BGBl. I S. 1330 |
aktuell | vor 31.12.2010 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 1 GroMiKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GroMiKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 31 GroMiKV Unterlegung von Überschreitungen der Gesamtbuch-Großkreditobergrenze (vom 31.12.2010)
... Die Handelsbuchgeschäfte sind in der Reihenfolge der Tabelle 7 der Anlage 1 , beginnend mit den Positionen und Geschäften mit den niedrigsten Anrechnungsfaktoren, mit ... verbleibenden Spielraum zuzurechnen und, falls dieser nicht ausreicht, in die Tabelle 8 der Anlage 1 einzuordnen; es steht dem Institut dabei frei, die Handelsbuchteilposition des § 30 Nummer 1 ... Nettopositionen nach Maßgabe der Spalte 1 Zeilen 1 bis 6 der Tabelle 7 der Anlage 1 auszudifferenzieren oder insgesamt der Kategorie mit dem höchsten einschlägigen ... das Geschäft oder dessen Kreditäquivalenzbetrag mit den in der Tabelle 7 der Anlage 1 aufgelisteten Anrechnungsfaktoren und der Multiplikation in Abhängigkeit von der Dauer der ... Dauer der Überschreitung der Großkreditobergrenze mit den in der Tabelle 8 der Anlage 1 aufgeführten Faktoren. Dauert die Überschreitung nicht länger als zehn ... des progressiven Gewichtungsfaktors von 2 bis 9 nach den Zeilen 2 bis 7 der Tabelle 8 der Anlage 1 ein einheitlicher Gewichtungsfaktor von 2; die Bundesanstalt kann ein Institut von dieser Regelung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... und Schlussvorschriften § 40 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Anlage 1 Tabellen Anlage 2 (weggefallen) Anlage 3 Anzeigeformular HA Anlage 4 ... gestrichen. b) Absatz 3 wird aufgehoben. 45. Anlage 1 wird wie folgt geändert: a) Die Tabellen 1 bis 6 werden aufgehoben. ...
Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 2 2. BKRUV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... 23 Absatz 3 wird aufgehoben. 8. § 25 wird aufgehoben. 9. In Anlage 1 Tabelle 7 wird in Zeile 7 die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch ...
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