Änderung Anlage 1 GroMiKV vom 31.12.2011

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Anlage 1 GroMiKV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 31.12.2011 geltenden Fassung
Anlage 1 GroMiKV n.F. (neue Fassung)
in der am 31.12.2011 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2013) 
 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 Tabellen


Tabellen 1 bis 6 (aufgehoben)

Tabelle 7 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Anrechungsfaktor für Handelsbuchgeschäfte


Zeile | Kategorie | Restlaufzeit | Anrechnungsfaktor

1 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt
mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | 0 bis 6 Monate | 0,25 Prozent

2 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt
mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 6 bis 24 Monate | 1 Prozent

3 | Schuldtitel, die an einem geregelten Markt
mit täglicher Kursfeststellung notiert sind | über 24 Monate | 1,6 Prozent

4 | Aktien mit hoher Anlagequalität, die in einen
gängigen Aktienindex einbezogen sind | - | 2 Prozent

5 | Sonstige Aktien | - | 4 Prozent

6 | Sonstige Schuldtitel | - | 8 Prozent

(Text alte Fassung)

7 | Handelsbuchteilpositionen des § 30 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 bis 5 | - | 8 Prozent

(Text neue Fassung)

7 | Handelsbuchteilpositionen des § 30 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 bis 6 | - | 8 Prozent


Tabelle 8 (zu § 31 Absatz 2 Satz 3 und 4) Weitere Anrechnungsfaktoren


Zeile | Dauer der Überschreitung | Kreditnehmerbezogene Gesamtposition
(ohne Anwendung der §§ 9 bis 11 auf die kreditnehmerbezogene
Handelsbuch-Gesamtposition) als Prozentsatz der Eigenmittel | Faktor

1 | bis zu 10 Tage | - | 2

2 | über 10 Tage | bis zu 40 | 2

3 | über 40 bis zu 60 | 3

4 | über 60 bis zu 80 | 4

5 | über 80 bis zu 100 | 5

6 | über 100 bis zu 250 | 6

7 | über 250 | 9



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 31.12.2013) 
 



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