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Zitierungen von § 30 GroMiKV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 30 GroMiKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GroMiKV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 31 GroMiKV Unterlegung von Überschreitungen der Gesamtbuch-Großkreditobergrenze (vom 31.12.2010)
... Berücksichtigung der Anrechnungserleichterungen der §§ 9 bis 11 sowie des § 30 Nummer 2 dem nach Satz 2 verbleibenden Spielraum zuzurechnen und, falls dieser nicht ausreicht, in ... der Anlage 1 einzuordnen; es steht dem Institut dabei frei, die Handelsbuchteilposition des § 30 Nummer 1 in instrumentsspezifische Nettopositionen nach Maßgabe der Spalte 1 Zeilen 1 bis 6 ...
Anlage 1 GroMiKV Tabellen (vom 31.12.2011)
...  - 8 Prozent 7 Handelsbuchteilpositionen des § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6 - 8 Prozent  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 05.10.2010 BGBl. I S. 1330
Artikel 2 SolvVuaÄndV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... Handelsbuchinstitute § 29 Tägliche Bewertung; Bewertungsrichtlinien § 30 Handelsbuch-Gesamtposition § 31 Unterlegung von Überschreitungen der ... den Verwertungserlös der Sicherheiten berücksichtigen sowie". 15. § 30 wird § 13 und wie folgt gefasst: „§ 13 Wechsel des Kreditnehmers ... 1 ist sinngemäß, § 24 Absatz 2" ersetzt. 34. § 60 wird § 30 und wie folgt gefasst: „§ 30 Handelsbuch-Gesamtposition (1) Die ... ersetzt. 34. § 60 wird § 30 und wie folgt gefasst: „§ 30 Handelsbuch-Gesamtposition (1) Die kreditnehmerbezogene Handelsbuch-Gesamtposition ... sowie des § 66" durch die Wörter „der §§ 9 bis 11 sowie des § 30 Nummer 2" und die Angabe „§ 60 Nr. 1" durch die Angabe „§ 30 ... 30 Nummer 2" und die Angabe „§ 60 Nr. 1" durch die Angabe „§ 30 Nummer 1" ersetzt. cc) In Satz 4 wird das Wort ... In Zeile 7 wird die Angabe „§ 60 Nr. 2 bis 7" durch die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" ersetzt. c) Tabelle 8 wird wie folgt ...

Zweite Verordnung zur weiteren Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2103
Artikel 2 2. BKRUV Änderung der Großkredit- und Millionenkreditverordnung
... 25 wird aufgehoben. 9. In Anlage 1 Tabelle 7 wird in Zeile 7 die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ... 7 die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5" durch die Angabe „§ 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6" ...
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