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Anlage 3 - Liquiditätsverordnung (LiqV)
V. v. 14.12.2006 BGBl. I S. 3117 (Nr. 61); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 41 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-30 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2007; FNA: 7610-2-30 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1)
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung V. v. 22. Dezember 2017 BGBl. I S. 4033 m.W.v. 1. Januar 2018
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Frühere Fassungen von Anlage 3 LiqV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2018 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung vom 22.12.2017 BGBl. I S. 4033 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 LiqV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 LiqV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LiqV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 LiqV Restlaufzeiten
... Sachforderungen aus echten Pensions- und Leihgeschäften mit Wertpapieren im Sinne des § 3 Abs. 1 sowie bei daraus resultierenden Sachverbindlichkeiten und Wertpapierposten des ...
§ 11 LiqV Meldungen der Kennzahlen
... 2 nach dem Stand zum Meldestichtag Ende des Monats Meldungen mit den Vordrucken nach Anlage 2 und 3 jeweils bis zum 15. Geschäftstag des auf den Meldestichtag folgenden Monats einzureichen. Auf ... leitet die Meldungen an die Bundesanstalt weiter. Institute haben die Meldungen nach Anlage 2 und 3 für das laufende Kalenderjahr und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre aufzubewahren. ...
Zitat in folgenden Normen
Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung
V. v. 22.12.2017 BGBl. I S. 4033
Anlage 2. LiqVÄndV zu Artikel 1 Nummer 6
... 2 - Meldevordruck LV 1 Anlage 3 - Meldevordruck LV 2 Anlage 2 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1) ... Anlage 3 (zu § 11 Abs. 1 Satz 1) [image:2017/2017I4041.gif|Anzeige Meldevordruck LV 2 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Liquiditätsverordnung
V. v. 22.12.2017 BGBl. I S. 4033
Artikel 1 2. LiqVÄndV
... jeweils durch die Angabe 㤤 2 bis 7" ersetzt. 6. Anlage 2 und Anlage 3 erhalten die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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