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Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (ÜAGuIRGÄndG k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 71 Abs. 4 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. Juli 2006 (BGBl. I S. 1721) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 2 wird das Wort Landgericht" durch das Wort Oberlandesgericht" ersetzt.
- 2.
- In Satz 4 werden vor der Angabe § 30 Abs. 2 Satz 2 und 4, Abs. 3" die Angabe § 13 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2," eingefügt, nach der Angabe § 31 Abs. 1 und 4," die Angabe § 33," angefügt, die Angabe § 50 Satz 2" gestrichen und die Angabe §§ 53, 55 Abs. 2" durch die Angabe § 53" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Überstellungsausführungsgesetzes und des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ÜAGuIRGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ÜAGuIRGÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
G. v. 06.06.2008 BGBl. I S. 995
Artikel 1 2003/577/JI-UG Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... der Bekanntmachung vom 27. Juni 1994 (BGBl. I S. 1537), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3175), wird wie folgt geändert: 1. ...
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