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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.01.2019 aufgehoben
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§ 1 - Tierzuchtgesetz (TierZG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3294 (Nr. 64); aufgehoben durch Artikel 4 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 18
Geltung ab 28.12.2006; FNA: 7824-8 Tierzucht und Tierhaltung
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Geltung ab 28.12.2006; FNA: 7824-8 Tierzucht und Tierhaltung
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§ 1 Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 1 wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Dieses Gesetz gilt für die Zucht von
- 1.
- Rindern und Büffeln, für Büffel jedoch nur, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,
- 2.
- Schweinen,
- 3.
- Schafen,
- 4.
- Ziegen sowie
- 5.
- Hauspferden und Hauseseln und deren Kreuzungen (Equiden).
(2) Im züchterischen Bereich ist die Erzeugung der in Absatz 1 bezeichneten Tiere, auch durch Bereitstellung öffentlicher Mittel, so zu fördern, dass
- 1.
- die Leistungsfähigkeit der Tiere unter Berücksichtigung der Tiergesundheit erhalten und verbessert wird,
- 2.
- die Wirtschaftlichkeit, insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit, der tierischen Erzeugung verbessert wird,
- 3.
- die von den Tieren gewonnenen Erzeugnisse den an sie gestellten qualitativen Anforderungen entsprechen und
- 4.
- eine genetische Vielfalt erhalten wird.
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Zitierungen von § 1 TierZG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 TierZG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierZG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 TierZG Befristung, Entzug der Anerkennung, Mitteilungen und besondere Regelungen (vom 08.09.2015)
... (2) Die zuständige Behörde kann, soweit es zur Erfüllung des in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zieles erforderlich ist, Züchtervereinigungen, die Zuchtbücher ...
§ 7 TierZG Leistungsprüfungen, Zuchtwertschätzung *) (vom 05.04.2017)
... der Name der Besitzer der Prüftiere veröffentlicht werden, soweit dies zum Zwecke des § 1 Abs. 2 erforderlich ist und private Belange nicht entgegenstehen. Im Falle des § 8 Abs. 3 ...
§ 8 TierZG Ermächtigungen (vom 15.12.2010)
... abgrenzbarer Gruppierungen von der Geltung dieses Gesetzes auszunehmen, soweit die in § 1 Abs. 2 genannten Ziele hierdurch nicht beeinträchtigt werden. (3) Die ...
§ 9 TierZG Monitoring (vom 15.12.2010)
... Zur Erreichung des in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zieles führen die zuständigen Behörden ein Monitoring ...
§ 10 TierZG Ermächtigungen
... durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates, soweit es zur Erfüllung des in § 1 Abs. 2 Nr. 4 genannten Zieles erforderlich ist, 1. Art und Umfang der nach § 9 ...
§ 18 TierZG Ermächtigungen (vom 15.12.2010)
... Gruppierungen, die nicht Zuchttiere sind, abgegeben werden dürfen, soweit die in § 1 Abs. 2 genannten Ziele hierdurch nicht beeinträchtigt werden, 7. die ...
§ 22 TierZG Überwachung, Ausnahmen (vom 15.12.2010)
... durchführen, 2. für sonstige Versuchszwecke, soweit es mit den in § 1 Abs. 2 genannten Zielen vereinbar ist, 3. für Maßnahmen zur Erhaltung von ...
§ 23 TierZG Auskünfte zwischen den Behörden, Datenübermittlung und Außenverkehr (vom 15.12.2010)
... (3) Die zuständigen Behörden können, soweit es zur Erfüllung der in § 1 Abs. 2 genannten Ziele erforderlich oder durch Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder ...
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