Tools:
Update via:
§ 1 - Antiterrordateigesetz (ATDG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3409 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 12-11 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 12-11 Verfassungsschutz, Nachrichtendienst
| |
§ 1 Antiterrordatei
(1) Das Bundeskriminalamt, die in der Rechtsverordnung nach § 58 Abs. 1 des Bundespolizeigesetzes bestimmte Bundespolizeibehörde, die Landeskriminalämter, die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, der Militärische Abschirmdienst, der Bundesnachrichtendienst und das Zollkriminalamt (beteiligte Behörden) führen beim Bundeskriminalamt zur Erfüllung ihrer jeweiligen gesetzlichen Aufgaben zur Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland eine gemeinsame standardisierte zentrale Antiterrordatei (Antiterrordatei).
(2) Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat kann, bei Landesbehörden auf Ersuchen des jeweils zuständigen Landes, durch Rechtsverordnung weitere Polizeivollzugsbehörden als beteiligte Behörden zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigen, soweit
- 1.
- diesen Aufgaben zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland nicht nur im Einzelfall besonders zugewiesen sind und
- 2.
- ihr Zugriff auf die Antiterrordatei für die Wahrnehmung der Aufgaben nach Nummer 1 erforderlich und dies unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Sicherheitsinteressen der beteiligten Behörden angemessen ist.
Text in der Fassung des Artikels 22 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung V. v. 19. Juni 2020 BGBl. I S. 1328 m.W.v. 27. Juni 2020
Anzeige
Frühere Fassungen von § 1 ATDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 22 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell vorher | 01.01.2015 | Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze vom 18.12.2014 BGBl. I S. 2318 |
aktuell vorher | 01.03.2008 | Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze vom 26.02.2008 BGBl. I S. 215 |
aktuell | vor 01.03.2008 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 ATDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ATDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ATDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 6a ATDG Erweiterte projektbezogene Datennutzung (vom 11.11.2020)
... Projekt nach Absatz 1 gewonnene Erkenntnisse entsprechend. (11) Die nach § 1 Absatz 1 berechtigten Landesbehörden sind nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen, die den ... Satz 1 gilt auch für Landesbehörden, die durch eine Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 2 zur Teilnahme an der Datei berechtigt werden. --- *) Anm. d. Red.: ...
§ 12 ATDG Festlegungen für die gemeinsame Datei (vom 27.06.2020)
... Deutschland, 2. den weiteren beteiligten Polizeivollzugsbehörden nach § 1 Abs. 2 , 3. der Art der zu speichernden Daten nach § 3 Abs. 1, 4. der Eingabe ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei berechtigter PolizeivollzugsbehördenArtikel 1 V. v. 11.03.2015 BGBl. I S. 302
Sonstige
Verordnung über die Benennung weiterer zur Teilnahme an der Antiterrordatei sowie zur Teilnahme an der Rechtsextremismus-Datei berechtigter PolizeivollzugsbehördenV. v. 11.03.2015 BGBl. I S. 302
Zitat in folgenden Normen
Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 72a AufenthG Abgleich von Visumantragsdaten zu Sicherheitszwecken (vom 26.11.2019)
... des Bundesverwaltungsamtes in einem automatisierten Verfahren mit Daten aus Antiterrordatei ( § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes ) zu Personen abgeglichen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie 1. ...
Verordnung über die Zuständigkeit der Bundespolizeibehörden (BPolZV)
V. v. 22.02.2008 BGBl. I S. 250; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
§ 1 BPolZV Sachliche Zuständigkeiten (vom 31.10.2024)
... Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes, c) § 12d Abs. 3 des Atomgesetzes, d) § 1 Abs. 1 des Antiterrordateigesetzes , e) § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 1215/07 - (zum Antiterrordateigesetz)
B. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1270
Entscheidung BVerfGE20130424
... - 1 BvR 1215/07 - wird folgende Entscheidungsformel veröffentlicht: 1. a) § 1 Absatz 2 und § 2 Satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung einer standardisierten zentralen ...
Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 18.12.2014 BGBl. I S. 2318, 2016 I S. 48
Artikel 1 ATDGuaÄndG Änderung des Antiterrordateigesetzes (vom 01.01.2015)
... 2008 (BGBl. I S. 215) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Bundesminister des Innern kann, bei ... einem Projekt nach Absatz 1 gewonnene Erkenntnisse entsprechend. (11) Die nach § 1 Absatz 1 berechtigten Landesbehörden sind nach Maßgabe landesrechtlicher Regelungen, ... nutzen. Satz 1 gilt auch für Landesbehörden, die durch eine Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 2 zur Teilnahme an der Datei berechtigt werden." 8. § 9 wird wie folgt ...
Artikel 4 ATDGuaÄndG Inkrafttreten
... 2015 in Kraft. Polizeivollzugsbehörden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes nach § 1 Absatz 2 des Antiterrordateigesetzes zur Teilnahme an der Antiterrordatei oder nach § 1 ...
Gesetz zur Änderung des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze
G. v. 26.02.2008 BGBl. I S. 215
Artikel 5 BPolGuaÄndG Änderung des Antiterrordateigesetzes
... § 1 Abs. 1 des Antiterrordateigesetzes vom 22. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3409) wird das Wort ...
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3037
Artikel 2 VWDGEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... in einem automatisierten Verfahren mit Daten aus der Datei im Sinne von § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes (Antiterrordatei) zu Personen abgeglichen, bei denen ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 49 2. DSAnpUG-EU Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „der Datei im Sinne von § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes (Antiterrordatei)" durch die Wörter „Antiterrordatei (§ 1 Absatz 1 des ... des Antiterrordateigesetzes (Antiterrordatei)" durch die Wörter „Antiterrordatei ( § 1 Absatz 1 des Antiterrordateigesetzes )" ersetzt. bb) In Satz 3 werden nach den Wörtern „technische und ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7576/a148555.htm