§ 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen
(6) Die in §
4 Absatz 3c des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2010 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 540 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
(7) Die in §
4 Absatz 3c des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2011 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 993 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
(8) Die in §
4 Absatz 3c des
Betriebsprämiendurchführungsgesetzes bezeichnete im Jahr 2012 erfolgte Erhöhung der nationalen Obergrenze wird in Höhe von 274 Euro der Region Rheinland-Pfalz zugeteilt.
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556
Artikel 1 3. ZuckPrämVÄndV ... (BGBl. I S. 2411) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 werden folgende Absätze 4 und 5 angefügt: „(4) Der vierte ... 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen ... Anlage 5 (zu § 1 Absatz 5) Aufteilung des fünften Erhöhungsbetrags auf die Regionen ...
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
Artikel 1 1. ZuckPrämVÄndV ... vom 27. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3467) wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1; in ihm wird das ... der Anlage 2 aufgeteilt." 2. In der Anlage wird die Angabe Anlage (zu § 1 )" durch die Angabe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende ... Anlage wird die Angabe Anlage (zu § 1)" durch die Angabe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt: Anlage ... ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt: Anlage 2 (zu § 1 Abs. 2) Aufteilung des zweiten Erhöhungsbetrags auf die Regionen ...
Fünfte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2171
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2545
Vierte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 15.12.2010 BGBl. I S. 2118
Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411
Artikel 1 2. ZuckPräm2007VÄndV ... vom 17. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3039), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 wird folgender Absatz 3 angefügt: (3) Der dritte Erhöhungsbetrag im ... 2. Folgende Anlage 3 wird angefügt: Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die ...
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