Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1) Aufteilung des ersten Erhöhungsbetrags auf die Regionen
Region | Betrag in Euro |
Baden-Württemberg | 38.657.198,97 |
Bayern | 112.573.768,21 |
Brandenburg und Berlin | 20.287.005,43 |
Hessen | 18.863.381,60 |
Mecklenburg-Vorpommern | 25.342.157,51 |
Niedersachsen und Bremen | 99.304.651,52 |
Nordrhein-Westfalen | 56.151.159,56 |
Rheinland-Pfalz | 20.993.350,01 |
Saarland | 1.063.489,34 |
Sachsen | 23.768.020,57 |
Sachsen-Anhalt | 29.991.304,35 |
Schleswig-Holstein und Hamburg | 31.973.165,14 |
Thüringen | 15.211.627,79 |
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 3039
Artikel 1 1. ZuckPrämVÄndV ... Wortlaut wird Absatz 1; in ihm wird das Wort Anlage" durch die Angabe Anlage 1 " ersetzt. b) Folgender Absatz 2 wird angefügt: (2) Der ... 2. In der Anlage wird die Angabe Anlage (zu § 1)" durch die Angabe Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1)" ersetzt. 3. Folgende Anlage 2 wird angefügt: ...
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