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Anlage 4 - Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz (ZuckPräm2007V k.a.Abk.)
V. v. 27.12.2006 BGBl. I S. 3467 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2545
Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7847-26-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Geltung ab 31.12.2006; FNA: 7847-26-3 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen
Region | Betrag in Euro |
Baden-Württemberg | 1.223.559,10 |
Bayern | 4.351.637,91 |
Brandenburg und Berlin | 630.239,47 |
Hessen | 1.100.681,02 |
Mecklenburg-Vorpommern | 1.433.872,36 |
Niedersachsen und Bremen | 6.427.075,41 |
Nordrhein-Westfalen | 4.125.351,01 |
Rheinland-Pfalz | 1.252.484,88 |
Saarland | 72,01 |
Sachsen | 946.625,76 |
Sachsen-Anhalt | 2.874.000,41 |
Schleswig-Holstein und Hamburg | 743.484,35 |
Thüringen | 644.776,32 |
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz V. v. 9. Oktober 2009 BGBl. I S. 3556 m.W.v. 15. Oktober 2009
Frühere Fassungen von Anlage 4 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 15.10.2009 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz vom 09.10.2009 BGBl. I S. 3556 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 4 Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 ZuckPräm2007V verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZuckPräm2007V selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 ZuckPräm2007V Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen (vom 14.12.2012)
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 4 aufgeteilt. (5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz
V. v. 09.10.2009 BGBl. I S. 3556
Artikel 1 3. ZuckPrämVÄndV
... Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 4 aufgeteilt. (5) Der fünfte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Absatz 3a ... auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 5 aufgeteilt." 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des ... 2. Folgende Anlagen 4 und 5 werden angefügt: „Anlage 4 (zu § 1 Absatz 4) Aufteilung des vierten Erhöhungsbetrags auf die Regionen ...
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