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Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen Zuckergrundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen Zuckerbeträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz am 16.12.2008
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 16. Dezember 2008 durch Artikel 1 des 2. ZuckPräm2007VÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der ZuckPräm2007V.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 16.12.2008 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 16.12.2008 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2411 |
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(Textabschnitt unverändert) § 1 Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen | |
(1) Der erste Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 2 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 1 aufgeteilt. (2) Der zweite Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes wird auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 2 aufgeteilt. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) (3) Der dritte Erhöhungsbetrag im Sinne des § 4 Abs. 3 des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes und der zusätzliche Betrag im Sinne des § 4 Abs. 3b des Betriebsprämiendurchführungsgesetzes werden auf die Regionen nach Maßgabe der Anlage 3 aufgeteilt. |
Anlage 3 (neu) | Anlage 3 (zu § 1 Abs. 3) Aufteilung des dritten Erhöhungsbetrags und des zusätzlichen Betrags auf die Regionen |
Region | Betrag in Euro Baden-Württemberg | 3.111.994,58 Bayern | 8.335.134,13 Brandenburg und Berlin | 1.369.225,35 Hessen | 2.119.350,30 Mecklenburg-Vorpommern | 2.795.392,04 Niedersachsen und Bremen | 12.549.340,08 Nordrhein-Westfalen | 8.011.426,04 Rheinland-Pfalz | 2.542.363,14 Saarland | 6.074,48 Sachsen | 1.995.056,61 Sachsen-Anhalt | 5.473.703,21 Schleswig-Holstein und Hamburg | 1.618.033,54 Thüringen | 1.334.091,87 |
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