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§ 11 - Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote (36. BImSchV)
Artikel 1 V. v. 29.01.2007 BGBl. I S. 60 (Nr. 3); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183
Geltung ab 08.02.2007; FNA: 2129-8-36 Umweltschutz
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Geltung ab 08.02.2007; FNA: 2129-8-36 Umweltschutz
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§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote
Die in § 37a Absatz 4 Satz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes genannten Prozentsätze für das Kalenderjahr 2024 und die nachfolgenden Kalenderjahre werden um jeweils 0,1 Prozentpunkte angehoben.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung V. v. 4. Juni 2024 BGBl. 2024 I Nr. 183 m.W.v. 8. Juni 2024
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Frühere Fassungen von § 11 36. BImSchV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 08.06.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung vom 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 36. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 36. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
36. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote und der Upstream-Emissionsminderungs-Verordnung
V. v. 04.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 183
Artikel 1 UERVuaÄndV Änderung der Verordnung zur Durchführung der Regelungen der Biokraftstoffquote
... 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe zu § 11 eingefügt: „§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote". ... wird nach der Angabe zu § 10 folgende Angabe zu § 11 eingefügt: „ § 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote". 2. Folgender § 11 wird ... „§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote". 2. Folgender § 11 wird angefügt: „§ 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote ... 2. Folgender § 11 wird angefügt: „ § 11 Anpassung der Treibhausgasminderungs-Quote Die in § 37a Absatz 4 Satz 2 des ...
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