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Zitierungen von § 77 PStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 77 PStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 73 PStG Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (vom 01.11.2024)
...  24. die Benutzung der als Heiratseinträge fortgeführten Familienbücher ( § 77 ), 25. die technischen Standards, die zu übermittelnden Daten, ihre Form sowie das ...
 
Zitat in folgenden Normen

Personenstandsverordnung (PStV)
V. v. 22.11.2008 BGBl. I S. 2263; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 19.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 206
§ 69 PStV Übernahme in elektronische Personenstandsregister (vom 01.11.2022)
... Als Heiratseinträge fortgeführte Familienbücher im Sinne des § 77 Absatz 2 Satz 2 des Personenstandsgesetzes werden mit einer nicht belegten Eintragsnummer im Eheregister des Jahres nacherfasst, in dem sie ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (2. PStRÄndG)
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2522
Artikel 1 2. PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Fortführung, Benutzung und Aufbewahrung der Altregister". e) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung ... e) Die Angabe zu § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher". f) Die ... „24. die Benutzung der als Heiratseinträge fortgeführten Familienbücher ( § 77 )." 22. § 74 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 5 ... werden; in diesem Fall gelten die §§ 3 bis 5 entsprechend." 25. § 77 wird wie folgt gefasst: „§ 77 Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung ... 3 bis 5 entsprechend." 25. § 77 wird wie folgt gefasst: „ § 77 Fortführung, Aufbewahrung und Benutzung der Familienbücher (1) Die ...

Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft
G. v. 13.03.2008 BGBl. I S. 313
Artikel 2 VaAnfRErgG Änderung sonstigen Bundesrechts
... § 73 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 25 wird die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 ... die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 1, § 78 Abs. 2)" durch die Angabe „(§ 77 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3, § 78)" ersetzt. b) In Nummer 26 werden das ... Wort „Eheeintrag" durch das Wort „Heiratseintrag" und die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 3)" durch die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 1)" ersetzt.  ... und die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 3)" durch die Angabe „(§ 77 Abs. 2 Satz 1)" ersetzt. (3) Das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der ...

Personenstandsrechts-Änderungsgesetz (PStRÄndG)
G. v. 07.05.2013 BGBl. I S. 1122, 2440
Artikel 1 PStRÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... mit der Maßgabe, dass Hinweise nicht einzutragen sind." 33. In § 77 Absatz 3 werden vor dem Wort „Eheurkunden" die Wörter „als ...
Artikel 2 PStRÄndG Änderung der Personenstandsverordnung (vom 19.07.2013)
... Als Heiratseinträge fortgeführte Familienbücher im Sinne des § 77 Absatz 2 Satz 4 des Personenstandsgesetzes werden mit einer nicht belegten Eintragsnummer im ...

Personenstandsrechtsreformgesetz (PStRG)
G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 04.07.2008 BGBl. I S. 1188
Artikel 5 PStRG Inkrafttreten, Außerkrafttreten (vom 24.05.2007)
... Artikel 1 § 67 Abs. 4, §§ 73, 74 und 77 Abs. 1 sowie Artikel 2 Abs. 13 Nr. 4 § 82a Abs. 6 bis 8 treten am Tag nach der ...