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Artikel 3 - Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz (ElGVG)

Artikel 3 Änderung des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. März 2007 ZKDSG § 2

§ 2 Nr. 1 des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1090) wird wie folgt gefasst:

 
„1.
„zugangskontrollierte Dienste"

a)
Rundfunkdarbietungen im Sinne von § 2 des Rundfunkstaatsvertrages,

b)
Telemedien im Sinne von § 1 des Telemediengesetzes,

die unter der Voraussetzung eines Entgelts erbracht werden und nur unter Verwendung eines Zugangskontrolldienstes genutzt werden können,".



 

Zitierungen von Artikel 3 ElGVG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 ElGVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ElGVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 23 DDGEG Änderung des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes
... 1 des Zugangskontrolldiensteschutz-Gesetzes vom 19. März 2002 (BGBl. I S. 1090), das durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. Februar 2007 (BGBl. I S. 179 , 251) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In Buchstabe a werden ...