Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2008 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung/Nachfolgeregelung

§ 6 - Milchabgabenverordnung (MilchAbgV)

§ 6 Einziehung und Zuteilung



(1) Ist in der EG-Milchabgabenregelung oder in dieser Verordnung die Einziehung einer Referenzmenge vorgesehen, wird die betreffende Referenzmenge im Falle einer Anlieferungs-Referenzmenge in die jeweilige Landesreserve und im Falle einer Direktverkaufs-Referenzmenge in die Bundesreserve eingezogen, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

(2) Soweit Anlieferungs-Referenzmengen aus einer Landesreserve nicht auf Grund besonderer Zuteilungsbestimmungen der EG-Milchabgabenregelung oder dieser Verordnung zuzuteilen sind, stehen sie dem jeweiligen Land für eine Zuteilung im Rahmen der EGMilchabgabenregelung und dieser Verordnung zur Verfügung. Die nach Satz 1 Halbsatz 2 zur Verfügung stehenden Anlieferungs-Referenzmengen sind zum linearen Ausgleich von in dem jeweiligen Land nach Anwendung des Kürzungssatzes bestehenden Nachfrageüberhängen im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 zu verwenden, soweit das Land keine anderweitige Zuteilung nach Maßgabe des Satzes 1 Halbsatz 2 vornimmt.

(3) Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, obliegt die Zuteilung und Einziehung von Anlieferungs-Referenzmengen sowie die Einziehung von Direktverkaufs-Referenzmengen den zuständigen Landesstellen und die Zuteilung von Direktverkaufs-Referenzmengen den Hauptzollämtern. Eine eingezogene Direktverkaufs-Referenzmenge überweist das Land der Bundesreserve.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed