Tools:
Update via:
Artikel 2 - Siebte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften (7. PflSchRÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung
Die Anlage der Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 744) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Tabelle wird nach der Gebührennummer 5600 folgende Gebührennummer eingefügt:
„5700 | Prüfung der Verkehrs- fähigkeit eines parallel- importierten Pflanzen- schutzmittels | 160 bis 1840”. |
- 2.
- Im Satz nach der Tabelle wird in der Nummer 1 die Angabe 5600" durch die Angabe 5700" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Siebte Verordnung zur Änderung pflanzenschutzrechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 7. PflSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
7. PflSchRÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2005 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 12. März 2007 (BGBl. I S. 319), wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/7642/a149411.htm