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Zitierungen von § 4 Schweine-Salmonellen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchwSalmV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchwSalmV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 SchwSalmV Maßnahmen
... die Feststellung der positiven Salmonellenantikörperbefunde nach § 4 Abs. 2 einen Vom-Hundert-Anteil von mehr als 40, so hat der Untersuchungspflichtige unter ...
§ 7 SchwSalmV Informationspflicht
... nach § 3 und die Feststellung des Salmonellenantikörperstatus nach § 4 Abs. 2 unter Angabe seines Namens, seiner Adresse, des Standortes und der Registriernummer seines ... Aufzeichnung des Vom-Hundert-Anteils der positiven Salmonellenantikörperbefunde nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 jede Feststellung des Vom-Hundert-Anteils von mehr als 40 schriftlich oder ...
§ 9 SchwSalmV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... nicht oder nicht rechtzeitig übersendet, 4. entgegen § 2 Abs. 6, § 4 Abs. 1 Satz 2 oder § 6 Abs. 1 Satz 3 einen Probenahmebericht, ein Ergebnis oder eine ... eine Aufzeichnung nicht oder nicht mindestens drei Jahre aufbewahrt, 5. entgegen § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 den Vom-Hundert-Anteil der positiven Salmonellenbefunde nicht, nicht richtig ...
Anlage 1 SchwSalmV (zu § 2 Abs. 1 und 2, § 4 Abs. 2) Stichprobenschlüssel
Anlage 2 SchwSalmV (zu § 4 Abs. 2) Bewertung der Ergebnisse