Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.05.2019 aufgehoben

§ 6 - Feuerzeugverordnung (FeuerzeugV)

V. v. 03.04.2007 BGBl. I S. 486 (Nr. 12); aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 30.04.2019 BGBl. I S. 554
Geltung ab 17.04.2007; FNA: 8053-7-2 Sonstige Vorschriften
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§ 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 16. April 2007.



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