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Artikel 2 - Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAO k.a.Abk.)
Artikel 2
Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.
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