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Anordnung zur Änderung der Allgemeinen Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung (WBOZustAnOÄndAO k.a.Abk.)

A. v. 04.04.2007 BGBl. I S. 497 (Nr. 12); Geltung ab 17.04.2007
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 17. April 2007 WBOZustAnO B.

Die Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. September 1973 (BGBl. I S. 1512), geändert durch Artikel 1 der Anordnung vom 28. August 1995 (BGBl. I S. 1245), wird wie folgt geändert:

In Abschnitt B Nr. 1 Buchstabe a werden vor dem Semikolon die Wörter „in meiner Personalführung" eingefügt.


Artikel 2



Artikel 1 findet keine Anwendung auf Beschwerden, die vor dem Inkrafttreten dieser Anordnung eingelegt worden sind.


Artikel 3



Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.