§ 8 Evaluation
Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 evaluiert.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
G. v. 11.03.2016 BGBl. I S. 442
Artikel 1 1. WissZeitVGÄndG ... 7. Der bisherige § 6 wird § 7. 8. Folgender § 8 wird angefügt: „§ 8 Evaluation Die Auswirkungen dieses ... 6 wird § 7. 8. Folgender § 8 wird angefügt: „§ 8 Evaluation Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden im Jahr 2020 ...
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